385 Mio. Euro Investitionsmittel für Hessens Schulen

Bild: HStT

Finanzen
24 Mär
Freitag, 24. März 2017
Noch ist nicht alles in trockenen Tüchern. Finale Entscheidungen von Bundesrat und Bundestag stehen noch aus. Finanzminister Dr. Schäfer hat seine Vorstellungen zur Verteilung von Investitionsmitteln im Schulbau schon öffentlich kund getan.

Knapp 330 Mio. Euro schickt der Bund mutmaßlich nach Hessen, um als finanzschwach bezeichneten Kommunen Investitionen in deren Schulen zu ermöglichen. 55 Mio. Euro legt das Land noch einmal als Tilgungshilfe obendrauf, um auch jenen sechs Schulträgern zu helfen, die nicht als „finanzschwach“ zu betrachten sind.
Daraus errechnet sich ein Betrag von insgesamt 385 Mio. Euro an Finanzhilfen des Bundes und des Landes für den von den Kommunen verantworteten hessischen Schulbau.
Finanzminister Dr. Schäfer hatte in seiner Pressemeldung vom 20.03.2017 darauf hingewiesen, dass das Land Schulbauinvestitionen in Höhe vom mehr als einer halben Milliarde Euro ermögliche. Zu diesem Betrag gelangt man, indem man dem Bundesanteil und dem Landesanteil jeweils den Eigenanteil der Kommunen hinzuaddiert.

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Einschließlich eines Eigenanteils der Kommunen von 25 Prozent beträgt der Bundesanteil dann 440 Mio. Euro, der Landesanteil 73 Mio. Euro. Die Beteiligung der Kommunen mit einem Eigenanteil sei, so das Finanzministerium in seiner Pressemitteilung vom 20.03.2017, vom Bundesrechnungshof gefordert und bei solchen Programmen üblich.
Zu einem umfassenden Bild der Landesleistungen gehört es festzuhalten, dass sich das Land zum Teil auch an dem Zinsaufwand beteiligt. Dies gilt für das Bundesprogramm, falls der Eigenanteil der Kommunen darlehensfinanziert wird. Dies gilt auch für das Landesprogramm, das ja insgesamt darlehensfinanziert ist.

Wegen der Beteiligung des Landes am Zinsaufwand verweisen wir auf die Präsentation des Landes, die im Netz abzurufen ist (Seiten 5 und 6):  

finanzen.hessen.de/sites/default/files/media/hmdf/kip2_-_praesentation_kip_macht_schule_pressekonferenz_am_20._maerz_2017.pdf

Von Mitteln des Bundes profitieren die hessischen Schulträger mit Ausnahme der Städte Frankfurt, Wiesbaden, Marburg und Kelsterbach. Diese vier Städte sind nach Auffassung nicht „finanzschwach“ und erfüllen daher nicht die Vorgaben  des Bundes für die Verteilung seiner Schulbauinvestitionsmittel.
Man kann darüber streiten, ob es richtig ist, „Finanzschwäche“ mit „Finanzertragsschwäche“ gleichzusetzen. Im Ergebnis wird man dem Land aber zugestehen müssen, dass es der Bund war, der vorgegeben hat, die Zuwendungsempfängerin müsse „finanzschwach“ sein. Wie immer das Land „Finanzschwäche“ definiert hätte: Auf sämtliche hessische Schulträger hätte es das Kriterium nicht anwenden dürfen.
Wenn das Finanzministerium dann nur sieben der insgesamt 32 Schulträgerkommunen – neben den genannten Städten noch die Landkreise Hochtaunus, Main-Taunus und Groß-Gerau – von der Bundesförderung ausnimmt, kann man dem Land daraus kaum einen Vorwurf machen.
Hinzu kommt, dass das Finanzministerium auch für die nicht vom Bund begünstigten Kommunen eine Landeslösung bereit hat. 55 Millionen Euro gibt das Land aus eigenem Haushalt. Zwar bekommen die begünstigten Kommunen nur ein Darlehen, der Betrag von 55 Mio. Euro kennzeichnet aber den Darlehensanteil, für den das Land eine Tilgungszusage unterbreitet.
Frankfurt, Wiesbaden und Marburg bekommen eine Landesförderung. Für die Stadt Kelsterbach soll ihr Landkreis seine Mittel quotal 1:1 an die Stadt auskehren. Die rund 1300 Schüler der Stadt Kelsterbach sind deshalb dem Landkreis Groß-Gerau zugerechnet worden.

Finanzminister Dr. Schäfer geht mit seiner frühen Festlegung der Zuweisungen durchaus ein Risiko ein. Er hat darauf hingewiesen, dass derzeit noch auf Bundesebene das Gesetzgebungsverfahren läuft, um das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz bezüglich der Schulbauinvestitionen zu ergänzen.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Investitionszuweisungen sind folglich noch nicht in trockenen Tüchern. Wörtlich zitieren wir aus der Pressemeldung des Finanzministeriums vom 20.03.2017:

„Wir sind, da wir das Bundesprogramm umsetzen müssen und ergänzen wollen, natürlich darauf angewiesen, dass Bundesrat und Bundestag finale Entscheidungen treffen. Das könnte zur Sommerpause der Fall sein. Erst dann kann auch der Hessische Landtag das von den Regierungsfraktionen eingebrachte Landesprogramm verabschieden“.

Sein Haus beginne aber bereits jetzt, so Dr. Schäfer, parallel zum Bund, mit seinen Vorbereitungen, damit es möglichst bald an Hessens Schulen losgehen könne. Hessen setze sich im Bundesrat bereits dafür ein, den Verwendungszweck der Bundesmittel möglichst weit zu fassen und das Verfahren zu entbürokratisieren. Er hoffe, dass spätestens bis zum Herbst Anträge gestellt werden und ab Anfang 2018 dann die entsprechenden Förderzusagen folgen und die Projekte angepackt werden könnten.

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