Ausgaben für Schulsozialarbeit muss der Bund übernehmen – Einbehaltung der finanziellen Mittel rechtswidrig

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Soziales
05 Nov
Mittwoch, 5. November 2014
Der Ausschuss für Soziales und Integration des Hessischen Städtetages hat in seiner 104. Sitzung am 5. November 2014 in Wiesbaden erneut seine Kritik am Vorgehen des Bundes hinsichtlich der Revision der Mittel für Bildung und Teilhabe im Jahr 2012 und das Verfahren der Rückforderung bzw. Einbehaltung der Mittel bekräftigt.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den Ländern Anfang 2014 die Ermächtigung zum Abruf der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft entzogen und hat den Ausgleich der Minderausgaben im Jahr 2012 selbst vorgenommen. Der Streit um die Minderausgaben im Bereich des Bildungs- und Teilhabepaketes im Jahr 2012 wird sich nun auf den Rechtsweg fortsetzen. Drei Länder, unter anderem Nordrhein-Westfalen und Brandenburg, haben inzwischen Klage eingereicht.

Der Hessische Städtetag teilt die Rechtsauffassung, dass sich die in § 46 Abs. 7 SGB II formulierte rückwirkende Anpassung ausschließlich auf das Jahr 2013 bezieht. Ein Entzug der Ermächtigung zum Abruf der Mittel aufgrund einer Fehlinterpretation des Gesetzes wird als unangebrachtes und rechtswidriges Verfahren erachtet, das seitens des Bundes an dieser Stelle praktiziert wurde.

Zudem hat der Ausschuss gefordert, dass die Finanzierung der Schulsozialarbeit, welche unmittelbar an der Bildung und Teilhabe der benachteiligten Jugendlichen ansetzt, wieder durch den Bund finanziert wird. Eine soziokulturelle Teilhabe kann nur dann sichergestellt werden, wenn frühzeitig die schulische Bildung unterstützt und sozialpädagogisch vor Ort begleitet wird. Die so oft postulierten Leistungen aus einer Hand für Jugendlichen können nur mit einer regelhaft vorhandenen Schulsozialarbeit vonstattengehen.

Im Jahr 2011 haben die Bundesregierung und der Bundesrat im Vermittlungsverfahren im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets zusätzlich eine Förderung beschlossen, die unter anderem die Finanzierung von Schulsozialarbeit ermöglichte. Im Zuge dieser Entscheidungen haben viele Kommunen zahlreiche Stellen für Schulsozialarbeit geschaffen. Ende des Jahres 2013 lief diese Förderung aus. Die im Jahr 2013 seitens des BMAS angekündigte Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit über die Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket im Gegenzug zur Revision für das Jahr 2012 ist nicht erfolgt.

Schließlich fordert der Ausschuss für Soziales und Integration des Hessischen Städtetages, dass die Mehrausgaben im Bildungs- und Teilhabepaket aufgrund der bevorstehenden Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes angemessen in der Erstattung vorab berücksichtigt werden.

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