Berufung der Mitglieder der Gutachterausschüsse für Immobilienwertermittlung soll in kommunaler Hand bleiben

BM Sandro Zehner, Bild: Stadt Taunusstein

09 Nov
Donnerstag, 9. November 2017
"Die Städte fordern, dass das Vorschlagsrecht der Kommunen für die Mitglieder der Gutachterausschüsse für Immobilienwertermittlung weiterhin bei den Magistraten der Städte liegen soll," sagt der Vorsitzende des Ausschusses für Bau und Planung des Hessischen Städtetages, Bürgermeister Sandro Zehner, Taunusstein, nach der 77. Sitzung des Gremiums in Gießen.

 "Die Vorsitzenden der Gutachterausschüsse haben anderenfalls keinen Einfluss mehr auf die persönliche und fachliche Qualität der Gutachter. Es besteht die Gefahr, dass der örtliche Bezug und Kenntnisse über die örtlichen Besonderheiten verloren gehen."

Die Gutachterausschüsse sind teilweise bei den Ämtern für Bodenmanagement und teilweise bei den Magistraten der Städte gebildet. Sie sorgen für Transparenz am Immobilienmarkt, indem sie u. a. eine Kaufpreissammlung führen und auswerten, Bodenrichtwerte ermitteln, und Immobilienmarktberichte erstellen. Im Rahmen der Novellierung von Vorschriften zur öffentlichen Immobilienwertermittlung sieht das Land umfangreiche Änderungen im Bereich der Gutachterausschüsse vor. Das Land beabsichtigt zum Beispiel, die Gutachter zukünftig ausschließlich vom Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation zu bestellen.

"Neben dem geplanten Wegfall des Vorschlagsrechts wird auch die vorgesehene neue Entschädigungsregelung für Mitglieder des Gutachterausschusses kritisch gesehen. Diese führt zu einem erheblich größeren Verwaltungsaufwand und erscheint nicht praktikabel, da der Geschäftsstelle die Überprüfung der Einkommensverhältnisse abverlangt würde", sagt Zehner abschließend.

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