Bund muss Kosten der Zuwanderung übernehmen

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Soziales
10 Jan
Freitag, 10. Januar 2014
Durch die Zuwanderung von Menschen aus Südosteuropa in die städtischen Ballungsräume entstehen den Kommunen nicht unerhebliche Kosten. Nach Ansicht des Hessischen Städtetages ist der Bund gefordert.

Für folgende Angebote wenden gerade die Kommunen erhebliche finanzielle Ressourcen auf:

-        medizinische Notfallversorgung im Krankheitsfall
-        Entbindung bei Schwangerschaften
-        notwendige Impfungen
-        erzieherische Hilfen
-        Unterkünfte und Verpflegung
-        Übersetzer
-        Beratungsleistungen aller Art
-        Anlauf-, Orientierungs- und Clearingstellen
-        Betreuung durch Sozialarbeiter
-        rechtliche Betreuung
-        Schulsozialarbeiter und Integrationshelfer
-        Notfallprogramme während der Wintermonate

Der Hessische Städtetag hat schon seit 2009 Bund und Länder aufgefordert, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, dass Zuwanderung unter menschenwürdigen Umständen, finanziell und rechtlich klar geregelt erfolgen und Integration im Bedarfsfall auch für größere Personenkreise gelingen kann.

Die wichtigsten Forderungen der Städte lauten:

1.     Der Bund muss sämtliche Zuwanderungskosten u. a. für medizinische und sozialpädagogische Betreuung sowie Unterkunft, Verpflegung etc. übernehmen.

2.     Der Bund muss für Rechtsklarheit in den Büchern des Sozialgesetzbuches sorgen, welche Leistungen gewährt und welche nicht gewährt werden können.

3.     Der Bund muss für mehr Sprachkurse sorgen, die schneller angeboten werden als bisher.

Flyer Zuwanderung

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