Den kommunalen Finanzausgleich nicht gegen die Städte reformieren

OB Patrick Burghardt, Rüsselsheim, Stadtrat Uwe Becker und Stadtverordnetenvorsteherin Dr. Bernadette Weyland, beide Frankfurt, Bürgermeister Erhard Rohrbach, Maintal

Finanzen
03 Apr
Dienstag, 3. April 2012
Der Hessische Städtetag sieht weitgehend kritisch, was die vom Land Hessen eingesetzten Mediatoren zum Thema Finanzreform beschlossen haben. Präsidium und Hauptausschuss haben sich daher bereits deutlich geäußert: „Keine Reform gegen die Städte!“

Die unterschiedliche Position des Städtetags und der Mediatoren ist in dem Positionspapier "Keine Reform des kommunalen Finanzausgleichs gegen die Städte" zusammengefasst.

Um dazu einen genauen Überblick zu verschaffen, hat der Städtetag seine Position und die Position der Mediatoren auf einen Blick dargestellt.

Zur Ausgangslage stellt der Hessische Städtetag fest, zu Beginn der Diskussion müsse die Landesregierung definieren, welche Änderungen sie mit der KFA-Strukturreform eigentlich verknüpfen wolle.

Für diese Änderungen seien dann entsprechende quantitative und qualitative Ziele zu definieren, damit die erzielten Ergebnisse an diesen Vorgaben gemessen werden können.

Die Führungsgremien halten die gegenwärtige Struktur des kommunalen Finanzausgleichs gar nicht für schlecht: „Die gegenwärtige Gesetzesfassung des hessischen Finanzausgleichsgesetzes bietet die Grundlage für eine seit Jahren bewährte Struktur des kommunalen Finanzausgleichs. Diese ist, von Änderungsbedarf im Einzelfall abgesehen, durchaus tragfähig.“

Nach einer Strukturreform müsse das Gesetz klarer und transparenter, keineswegs komplizierter und undurchsichtiger werden.

Der Städtetag kritisiert: Ersichtlich fehle es für eine umfassende Strukturreform des kommunalen Finanzausgleichs an einer eingehenden Analyse, mit der festgestellt wird, warum die Ergebnisse, die das derzeit geltende Recht hervorruft, Mängel aufweisen und welche grundlegenden Änderungen daraus folgen sollen.

Als Fazit hält der Hessische Städtetag fest:
„Der Hessische Städtetag wendet sich nicht prinzipiell gegen eine umfassende KFA-Strukturreform. Die von den Mediatoren vorgeschlagene Reform aber verbessert das geltende Recht nicht.

Einzelne sinnvolle Vorschläge der Mediatoren sollten in Korrekturen im bestehenden System münden. Die weitgehend auf die Reformvorstellungen aus 2007 gestützten Vorschläge der Mediatoren sind kein wirklich geeignetes Mittel, den im Wesentlichen bewährten hessischen kommunalen Finanzausgleich zu verändern.

Bestehende Mängel können zielgenau im bestehenden System korrigiert werden, zum Beispiel die stärkere Gewichtung der zentralörtlichen Funktion von Mittelzentren im ländlichen Raum. Angesichts der enorm gestiegenen sozialen Aufgaben der Kommunen ist es angebracht, Sozialindizes als Steuermodul für eine aufgabengerechte Finanzverteilung unter den Kommunen zu untersuchen. Auch sie können in das bestehende System eingebaut werden.

Bemerkenswert ist, dass die Reformvorstellungen – bisher – die besonderen Finanzzuweisungen, die Investitionszuweisungen (insgesamt rund 1 Mrd. Euro) und die Förderprogramme außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs noch nicht in die Reformbetrachtungen einbezogen haben.

Womöglich können aber Mängel im System der Allgemeinen Finanzzuweisungen nur mit Hilfe Besonderer Finanzzuweisungen gelöst werden.

Maßstab der gesamten Reform ist, dass sich der Status quo der finanzschwächsten Kommunen durch die Reform unter keinen Umständen verschlechtern darf.

Eine stringente Begründung dafür, das geltende Recht so grundlegend zu ändern wie die Mediatoren sich dies vorstellen, haben sie nicht beigebracht.

Soweit man ihnen zugestehen kann, dass sie sinnvolle Lösungsvorstellungen angesetzt haben, bedarf es zu deren Verwirklichung keiner grundlegenden KFA-Reform.

Soweit an der einen oder anderen Stelle das geltende System vereinfacht wird, verkomplizieren die Mediatoren es vielfach an anderer Stelle.“

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