Drei-Milliarden-Euro-Fonds – Die Katze muss aus dem Sack

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Finanzen
14 Jun
Dienstag, 14. Juni 2011
Die Katze muss aus dem Sack! Seit August 2010 verhandeln die kommunalen Spitzenverbände mit dem Land Hessen über die Bedingungen, unter denen jene drei Milliarden Euro verteilt werden, die das Land Hessen für finanziell in Not geratene Kommunen bereitstellen wird. Nach vielen Monaten konstruktive Gespräche sind die Verhandlungen ins Stocken geraten: das Land verweigert die Herausgabe von Daten.

Am Dienstag nach Pfingsten trifft sich zum siebten Mal die so genannte „Arbeitsgemeinschaft Schutzschirm“. Diese Arbeitsgruppe aus Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und des Landes Hessen hat Bedingungen zu vereinbaren, unter denen die Mittel aus dem Drei-Milliarden-Euro-Entschuldungsfonds des Landes auf die hessischen Kommunen verteilt werden sollen.

Nachdem die Gespräche über viele Monate konstruktiv verlaufen sind und wichtige Entscheidungen getroffen werden konnten, sind die Verhandlungen ins Stocken geraten. Das Land will seine Vorstellungen zur Verteilung der Mittel vorgeben, nachdem es zunächst den kommunalen Spitzenverbänden aufgegeben hatte, eigene Lösungen zur Verteilung der Mittel zu finden.   

Der Hessische Städtetag hat sich intensiv damit beschäftigt, verschiedene Verteilkriterien zu finden und sie in Tabellen zu rechnen. Maßgebliche Vorteilkriterien aus Sicht des Hessischen Städtetages sind die Belastungen der hessischen Kommunen aus Kassenkrediten und die Investitionskredite. Dies haben Präsidium und Hauptausschuss des Verbandes schon im März herausgearbeitet. Die Geschäftsstelle hat dies der Arbeitsgemeinschaft Schutzschirm vorgetragen.   

Das Finanzministerium sieht dagegen jetzt vor, zunächst die bedürftigen Kommunen nach den Kriterien „Kassenkredite“ und "ordentliches Ergebnis" ermitteln. Erst dann sollen an diese bedürftigen Kommunen die Mittel aus dem Entschuldungsfonds nach den Kriterien „Kassenkredite“ und „Investitionskredite“ verteilt werden. 

Das „ordentliche Ergebnis“ ist ein Element der erst seit 2009 flächendeckend eingeführten doppischen/kaufmännischen Rechnung. Das Statistische Landesamt hat dazu gar keine Daten. Es hat daher im Auftrag des Landes dieses Ergebnis doppisch simuliert.   

Die vom Statistischen Landesamt ermittelten Daten liegen dem Finanzministerium seit einem Monat vor. Das Finanzministerium will aber weder diese Daten noch seine damit verknüpften Vorstellung zur Verteilung der Mittel an die Kommunen herausgeben. Nicht nachvollziehbare Begründung des Finanzministeriums: Es befürchtet, keinen Konsens mehr unter dem Beteiligten zu finden, wenn die Daten erst einmal bekannt sind. Dann schiele nur noch jeder auf das Ergebnis, so heißt es aus dem Finanzministerium.   

Diese Haltung ist völlig unverständlich. Finanzminister Dr. Schäfer ist bekannt als ein Mann, der Entscheidungen nur trifft, nachdem er die zu Grunde liegenden Daten intensiv studiert hat. Niemand kann verstehen, dass gerade er diese Art professionell zu arbeiten den Kommunen nicht ermöglichen will und deren Entscheidung über die Verteilung der Fondsmittel vor genauer Datenkenntnis erwartet.   

Das Präsidium des Hessischen Städtetages hat daher in seiner Sitzung am 8. Juni 2011 in Wiesbaden sehr deutlich erklärt, dass eine Entscheidung über die Art und Weise der Vergabe der Mittel aus dem 3-Milliarden-Entschuldungsfonds nicht in Betracht kommt, solange der Hessische Städtetag die beim Finanzministerium dazu vorliegenden Daten und die für das Finanzministerium maßgebliche Berechnungsmethode nicht kennt.

Die Katze muss aus dem Sack. Sonst werden die Verhandlungen über den Entschuldungsfonds nicht weitergehen können.

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