Entschuldungsfonds – Städtetag sucht Lösung im Verhandlungsweg

Foto: Klinkig, HStT

Finanzen
07 Mär
Montag, 7. März 2011

Präsidium und Hauptausschuss haben sich am 3. März 2011 mit der Verteilregie für den 3-Milliarden-Entschuldungsfonds befasst. Ziel ist, in Verhandlungen unter den Kommunalverbänden die Landkreise vorab zu dotieren, um danach eine einvernehmliche Lösung für Städte und Gemeinden zu erarbeiten.

Unterstrichen wird: Keinesfalls dürfen Mittel für den Fonds dem Kommunalen Finanzausgleich entnommen werden.

Präsidium und Hauptausschuss haben am 3. März 2011 die Weichen zu einer möglichst einvernehmlichen Verteilregie für den 3-Milliarden-Entschuldungsfonds des Landes Hessen gestellt. 
Auch wenn es angesichts der stark unterschiedlichen Interessenlage innerhalb und außerhalb des Verbandes ein äußerst schwieriges Unterfangen werden wird: Der Hessische Städtetag wird sich der Aufgabe unterziehen, Konsens in der Verteilregie mit Landkreistag sowie Städte- und Gemeindebund zu finden.   

In einem ersten Schritt sollen im Verhandlungsweg die hessischen Landkreise vorab dotiert werden. Ihnen wird folglich eine Summe aus dem Budget zugeschrieben, das sie dann nach dem Willen ihrer Gremien zuteilen können. Danach gilt es einen vernünftigen Mittelweg zu finden, um die Mittel angemessen auf die Städte und Gemeinden zu verteilen. 
Unterstrichen wird, dass das Land nicht nur tilgen, sondern auch für die Zinsen aufkommen soll. Keinesfalls dürfen Mittel für den Fonds dem Kommunalen Finanzausgleich entnommen werden.   

Im Einzelnen haben Präsidium und Hauptausschuss festgelegt:  

1. Verteilregie

1.1 Vorabdotierung der Landkreise
Der Hessische Städtetag strebt an, die Landkreise vorab zu dotieren, um nach der Vorabdotierung eine optimale Verteilregie für die Städte und Gemeinden festsetzen zu können. Basis ist die Summe aus Kassenkrediten und Kreditmarktschulden. Der Städtetag hält als Kompromiss einen Verteilschlüssel für denkbar, welcher der Verteilquote für die Schlüsselzuweisungen nach dem KFA entspricht (34,2 Prozent für die Landkreise). 
Die Geschäftsstelle ist beauftragt, entsprechende Verhandlungen zunächst mit dem Hessischen Städte- und Gemeindebund, danach möglichst im Einvernehmen der beiden gemeindlichen Verbände mit dem Hessischen Landkreistag zu führen. Die Gespräche sollen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt präsidial begleitet werden.

1.2 Mittlere Lösung als Orientierungslinie für Verteilregie 
Der Hessische Städtetag strebt eine mittlere Lösung als Orientierungslinie für die Verteilregie an. Extremlösungen für die Verteilregie sind ohne Chance auf Konsens mit dem Land und innerhalb der Kommunen. Daher scheidet jeweils ein Modell aus, bei dem am Fonds teil hat 

  • jede Kommune entsprechend ihrem Schuldenanteil an den Gesamtschulden (erster Extremfall),
  • nur ein kleiner Teil hoch verschuldeter Kommunen bis zu einem rechnerisch zu ermittelnden Nivellierungsbetrag (zweiter – entgegengesetzter Extremfall).   

Im Rahmen der gemeindlichen Verteilregie berechnet die Geschäftsstelle Modelle, bei denen 

  • die Kassenkredite im Verhältnis zu den Kreditmarktschulden proportional stärker gewichtet werden,
  • die Steuerkraft als zusätzliches Kriterium hinzutritt, um arithmetisch messen zu können, welche Kommunen mit eigener Kraft ihre Schulden rückführen können.  


1.3 Zerrbild bei der Herkunft der Schulden ausschließen 

Für jede Kommune müssen die Schulden dieselbe Herkunft aufweisen. 
Der Städtetag kann ein Modell nur annehmen, wenn kein Zerrbild in Bezug auf die Herkunft der Schulden entsteht. Das gilt vor allem für Kosten rechnende Einrichtungen (Abwasser, Wasser, Abfallwirtschaft, Friedhöfe): Deren Schulden müssen entweder herausgerechnet werden oder auch dann der Gemeinde zugerechnet werden, wenn sie in einem/einer dem Kernhaushalt ausgelagerten Unternehmen/Einrichtung entstehen.     

2. Tilgung und Zins des Entschuldungsfonds durch das Land   

Das Land hat den Entschuldungsfonds nicht nur wie zugesagt zu tilgen, sondern auch dessen Zinsen zu tragen. 

Der Städtetag bekräftigt seine Position, dass das Land die Zinsen des Fonds unter keinen Umständen aus dem Topf des Kommunalen Finanzausgleichs finanzieren darf.   

Sollte das Land einen Teil der Zinslast den betroffenen Kommunen aufbürden wollen, so muss es wissen, dass dann der Fonds für eine Kommune regelmäßig nur attraktiv wäre, wenn das Land die von ihm übernommenen Schulden kontinuierlich und spätestens bis zum 31.12.2021 tilgt.     

3. Zielvereinbarung zur Konsolidierung der am Entschuldungsfonds partizipierenden Kommunen   

Der Städtetag stimmt zu, wenn das Land mit den am Entschuldungsfonds partizipierenden Kommunen eine Zielvereinbarung über den Weg der Konsolidierung abschließen will. Die Zielvereinbarung müssen der partizipierenden Kommune Gestaltungsspielräume belassen und nicht im Stil einer Vereinbarung „mit kleinen Karos“ verhandelt werden. 

In diesem Sinn wird der Städtetag seine partizipierenden Mitglieder vertreten. Dabei wissen die Verantwortlichen des Verbandes, dass die am Fonds partizipierenden Mitglieder härter konsolidieren müssen als die nicht am Fonds partizipierenden Kommunen. 

 

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