Entwurf eines neuen Hessischen Denkmalschutzgesetzes
Die Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag haben einen Gesetzentwurf für ein Hessisches Denkmalschutzgesetz vorgelegt. Im Rahmen der erwarteten Anhörung wird der Hessische Städtetag zu dem Entwurf Stellung beziehen.
Der Gesetzentwurf sieht zum einen eine Vielzahl kleinerer, auch sprachlicher Änderungen vor. Darüber hinaus beinhaltet er aber auch Änderungen, die durchaus Auswirkungen auf die unteren Denkmalschutzbehörden haben werden. So sieht der Gesetzentwurf beispielsweise eine Verstärkung der Belange des Klima- und Ressourcenschutzes bei den Entscheidungen der Behörden vor. Auch beinhaltet der Entwurf Änderungen im Hinblick auf das Genehmigungsverfahren.
Die erste Lesung des Gesetzes im Hessischen Landtag fand am 13. Juli 2016 statt. Der Gesetzentwurf wurde an den zuständigen Ausschuss für Wissenschaft und Kunst im Hessischen Landtag überwiesen, der das nächste Mal am 8. September 2016 tagen wird. Der Hessische Städtetag erwartet, dass die kommunalen Spitzenverbände in naher Zeit zu dem Entwurf angehört werden. Zur Vorbereitung einer Positionierung wurde der Gesetzentwurf bereits an die Kommunen verschickt. Das entsprechende Rundschreiben finden Sie in unserem Mitgliederbereich.
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