Es gibt kein Allzeithoch im kommunalen Finanzausgleich

Finanzen
02 Sep
Freitag, 2. September 2011
Finanzminister Dr. Schäfer malt die kommunalen Finanzen in rosaroten Farben und spricht von einem „Allzeithoch“ im kommunalen Finanzausgleich. Der Hessische Städtetag hält mit Fakten dagegen. Schaut man, was die Kommunen insgesamt vom Land bekommen, stehen sie immer noch schlechter als Ende letzten Jahrzehnts.

1. Kein „Allzeithoch“ im kommunalen Finanzausgleich 2012

Wenn es um kommunale Finanzen geht, sieht Minister Dr. Schäfer immer alles in rosigen Farben. So spricht er von einem „Allzeithoch“ im hessischen Kommunalen Finanzausgleich. 

Wir stellen fest: Dieses „Allzeithoch“ im kommunalen Finanzausgleich 2012 gibt es nicht.

Bei seiner Berechnung des „Allzeithochs“ greift der Minister zu einem sehr formalen Vergleich für die Zeit bis zum Jahr 2010 und übergeht die von seinem Haus selbst gesetzten Veränderungen ab dem Jahr 2011. 

  • Denn ab 2011 fehlt den Kommunen die Grunderwerbssteuer. 
  • Gleichzeitig haben die Kommunen selbst ab 2010 die Zinsdienstumlage und ab 2011 die Kompensationsumlage „in die Finanzausgleichsmasse“ einzuzahlen. 

Der Minister kann den Kommunen nicht ihre eigenen Umlagezahlungen als Leistungen des Landes anrechnen.

Wir setzen unsere Lesart der Entwicklung der kommunalen Finanzzuweisungen gegen die des Finanzministers. Dies zeigt das beigefügte Diagramm.

Nach seiner formalen Lesart (Linie) kommt das Finanzministerium in der Tat zu einem „Allzeithoch“ in den kommunalen Finanzzuweisungen. Denn es berücksichtigt nicht, dass bis zum Ende des letzten Jahrzehnts den Kommunen die Grunderwerbssteuer zustand. Das Ministerium bleibt somit in den Jahren 2007 bis 2009 bei nur gut 3,2 Mrd. Euro Finanzzuweisungen stehen. Dann aber rechnet es ab Beginn dieses Jahrzehnts die kommunalen Leistungen Kompensationsumlage und Zinsdienstumlage der Finanzausgleichsmasse zu: Damit schwingen die Finanzzuweisungen ab 2012 deutlich über die Zuweisungen von Ende letzten Jahrzehnts hinweg.

Nach der Lesart des Hessischen Städtetages, der die Grunderwerbssteuerzuweisungen bis 2010 einrechnet und die kommunalen Umlagen nicht als Leistung des Landes wertet (Säulen), dauert es noch bis zum Jahr 2014, bis sich die Säule der kommunalen Zuweisungen über die Jahre 2007 bis 2009 erhebt. Dies noch, obwohl auch der Hessische Städtetag die offiziell gültige, äußerst optimistische Steuerschätzung zugrunde gelegt hat, die weder Euro-Krise noch Steuersenkungen im Kalkül hat.


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