Familienentlastungsgesetz des Bundes schmälert Einkommensteueraufkommen der hessischen Kommunen

Finanzielle Entlastung für Familien: Einkommensteueranteil der Kommunen sinkt - Bild: Fotolia - grafikplusfoto

Finanzen
18 Jun
Montag, 18. Juni 2018
Der Bund will ein Familienentlastungsgesetz verabschieden. Kommen die Veränderungen wie beabsichtigt, führen sie zu erheblichen Einbußen beim hessischen kommunalen Einkommensteueraufkommen schon ab dem Jahr 2019, vor allem aber ab dem Jahr 2020.

Die Bundesregierung will dem Bundestag ein Gesetz vorlegen, mit dem er das Kindergeld und den Kinderfreibetrag erhöht sowie Tarifanpassungen zur Freistellung des Existenzminimums und zum Ausgleich der kalten Progression vornimmt.

"Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen".

Der Deutsche Städtetag beabsichtigt nicht, sich kritisch gegen die Absichten des Gesetzgebers zu wenden. Aus Sicht unserer Geschäftsstelle ist diese Haltung richtig. Der politischen Absicht, die Familien zu entlasten und die kalte Progression abzubauen, lassen sich gewichtige Interessengründe der Städte nur schwer mit Aussicht auf Erfolg entgegen setzen. Die Geschäftsstelle hat die Mitglieder des Städtetages jetzt um Stellungnahme gebeten.

Die negativen Folgen auf das Einkommensteueraufkommen der hessischen Städte sind allerdings beträchtlich. Die Geschäftsstelle hat auf Basis der Angaben im Referentenentwurf eine Hochrechnung vorgenommen. Wir setzen auf an den regionalisierten Daten der Mai-Steuerschätzung 2018.

Unter der Annahme, dass wir in Hessen kommunale Einkommensteueranteile am Bundesaufkommen von rund 9,0 Prozent verzeichnen, ergäbe sich folgende Tabelle:

Quelle der Daten Steuerschätzung Mai: HMdF; regionalisierte Steuerschätzung Mai 2018 und Berechnung HStT nach geltendem Recht.
Quelle der Daten Familienentlastung: Referentenentwurf Anlage 1; im Übrigen grobe Schätzung auf Grundlage eigener Berechnung.

Die Tabelle dient nur einer ersten Orientierung. Diese Hochrechnung kann derzeit nur sehr grob sein. Die Einkommensteuereinbußen können u.U. sogar noch höher ausfallen. Zur Erläuterung der Tabelle:

Spalte     Erläuterung

  1. Jahreszahl des Steueraufkommens
  2. Kommunales hessisches Einkommensteueraufkommen nach Mai-Steuerschätzung
  3. Wirkungen des Familienentlastungsgesetzes bundesweit
  4. Wirkungen des Familienleistungsgesetzes für Hessen, grob geschätzt
  5. Veränderung der Prognose Mai-Steuerschätzung durch Familienleistungsgesetz (Betrag Spalte 2 "plus" Betrag Spalte 4)
  6. Differenz Spalte 2 zu Spalte 5 in prozentualer Relation zu Spalte 2

 

 

 

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