Finanzministerium setzt Kompensationsumlage fest
Am heutigen Tag hat das Hessische Finanzministerium die Kompensationsumlage festgesetzt. Diese zahlen die kreisangehörigen Kommunen, um die Landkreise und kreisfreien Städte für die vom Hessischen Landtag beschlossenen Streichung der Grunderwerbssteuerzuweisung zu entschädigen. Damit hat das Land Hessen die im Landeshaushaltes für das Jahr 2011 festgeschriebene Belastung der Kommunen umgesetzt.
Der Hessische Städtetag hält die Einführung einer Kompensationsumlage für falsch. Die Einführung der Kompensationsumlage und die gesamte mit dem Landeshaushalt 2011 einhergehende Belastung der Kommunen ist in unseren Augen ein Fehler. In einer Situation, in der die Kommunen – wie die Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 29.12.2010 zeigt – ein Finanzierungsdefizit in Höhe von bundesweit 9,2 Milliarden Euro verkraften müssen, ist es verheerend, ihnen weitere Belastungen aufzubürden.
Die Kommunen benötigen das Geld dringend selbst, sollen sie die berechtigten Erwartungen ihrer Bürgerinnen und Bürger erfüllen können.
Darüber hinaus erachtet der Hessische Städtetag die Kompensationsumlage als rechtswidrig. Zum einen ist es dem Landesgesetzgeber verwehrt, eine Umlage einzuführen, mit der er sich der Finanzierung einer eigenen Aufgabe entzieht. Es ist nach Artikel 137 Absatz 5 der Hessischen Verfassung Aufgabe des Landes, die Landkreise und kreisfreien Städte in hinreichendem Maße finanziell zu unterstützen. Dies ist nicht Aufgabe der kreisangehörigen Kommunen. Zum zweiten erachtet der Hessische Städtetag es als rechtswidrig, wenn die Kompensationsumlage in die Kreisumlagegrundlage einbezogen wird. Die Kommunen bezahlen dann eine Kreisumlage für Mittel, die sie schon an das Land abgeben mussten.
Wir werden unsere Mitglieder über die weiteren rechtlichen Schritte gegen den jetzt vorliegenden Erlass informieren.
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