Fragenkatalog des Hessischen Städtetages zum neuen Besoldungsrecht
Bei der Umsetzung des neuen Besoldungsrechts bestehen immer wieder Unklarheiten, insbesondere auch weil die ausführenden Rechtsverordnungen noch nicht vollständig an die neue Rechtslage angepasst wurden.
Seit Inkrafttreten des Zweiten Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes erreichen uns eine Reihe von Nachfragen zur Anwendung des neuen Dienstrechts. Besondere Unsicherheiten bestehen bei der Umsetzung des neuen Besoldungsrechts. Allen voran die Umsetzung des
§ 28 Abs. 4, 5 HBesG (Leistungsstufe) und die Umsetzung des
§ 46 Abs. 1 – 5 HBesG (Leistungsprämien, Leistungszulagen, Sonderurlaub) wirft eine Reihe von Fragen auf.
Wir haben dies zum Anlass genommen und dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport einen Fragenkatalog mit der Bitte zugeleitet, uns Hinweise für eine rechtssichere Umsetzung des neuen Dienstrechts zukommen zu lassen. Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat uns nun einen Antwortenkatalog zur Verfügung gestellt.
Ergänzend teilt das Hessische Ministerium des Innern und für Sport mit, dass die ausführenden Rechtsverordnungen, die noch nicht vollständig an die neue Rechtslage angepasst wurden,
zum 1. Januar 2015 in Kraft treten sollen.
Soziales
Termine
17.04.24 | 10:00 Uhr
AG kommunale Wirtschaftsförderung
Eltville am Rhein
17.04.24 | 10:00 Uhr
AG Sport
Bürstadt
17.04.24 | 10:00 Uhr
AG Kultur
Wetzlar
18.04.24 | 10:00 Uhr
AK Beistand/Vormundschaften/UVG
Darmstadt
18.04.24 | 10:00 Uhr
AG Ordnung
Wiesbaden
22.04.24 | 13:30 Uhr
AK Mobilität und Umwelt
Vidiokonferenz
25.04.24 | 10:00 Uhr
AG Steuern
Marburg