Gesetzentwurf über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen 2016 vorgelegt
Die Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben den Entwurf für ein Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen 2016 (HBesVAnpG 2016, Landtagsdrucksache 19/3373) vorgelegt.
Wesentliche Inhalte sind:
- die Erhöhung der Besoldung und Versorgung einheitlich für alle Besoldungsgruppen zum 1. Juli 2016 um 1 Prozent (Art. 1, Art 3, Art. 4),
- eine Änderung bei der Überleitung von lebensjüngeren Beamtinnen und Beamten der unteren Besoldungsgruppen (Art. 2),
Die in Artikel 2 Nr. 1 des Entwurfs des HBesVAnpG 2016 vorgesehene Regelung zur Überleitung der „Lebensjüngeren“ soll sicherstellen, dass Benachteiligungen, die Beamtinnen und Beamte im alten BDA-Grundgehaltssystem durch die Nichtanerkennung von Dienstzeiten vor Vollendung des 21. Lebensjahres erfahren haben, nunmehr mit dem Systemwechsel zum 1. März 2014 noch beseitigt werden. Diese Zeiten sind nach den bestehenden europarechtlichen Vorgaben und dem einschlägig zitierten Urteil nunmehr zwingend im neuen Erfahrungsstufensystem anzurechnen.
- der Zuschlag bei Hinausschieben des Pensionseintritts in Höhe von 10 Prozent für Beamtinnen und Beamte (ausgenommen B- und R-Besoldung, Art. 1 Nr. 4) und
- die Regelung, dass Leistungsbesoldung nicht auf etwaige parallel bestehende Ansprüche auf Versorgungsbezüge angerechnet werden (Art. 5 Nr. 2).
Ob bereits vor der Verabschiedung des Gesetzes Abschlagszahlungen auf die vorgesehenen Erhöhungsbeträge geleistet werden, ist noch nicht entschieden.
Die erste Lesung im Hessischen Landtag soll in der 21. KW stattfinden.
Soziales
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