Hessischer Städtetag fordert erneut Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente

Soziales
17 Jul
Dienstag, 17. Juli 2012
Der Sozialausschuss des Hessischen Städtetages ist nach wie vor nicht zufrieden mit den arbeitsmarktpolitischen Instrumenten, die den Städten zur Verfügung stehen.

Der Hessische Städtetag hatte im Jahre 2011 beschlossen, dass bei der Änderung des Zweiten und Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB III) verschiedene Punkte zu beachten sind.

Diese wurden nun mit der erfolgten Umsetzung im Zuge der zum 1.4.2012 in Kraft getreten Gesetzesänderung abgeglichen und neue Forderungen im Ausschuss für Soziales und Integration des Hessischen Städtetags am 13. Juni 2012 in der dOCUMENTA(13)-Stadt Kassel beschlossen, da der Hessische Städtetag nach wie vor die Möglichkeit zu einem flexiblen passgenauen und bedarfsgerechten Einsatz von Instrumenten zur Aktivierung, Motivation, Qualifizierung und Integration von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach dem SGB II vermisst.

Änderungswünsche betreffen im Schwerpunkt die Zertifizierungsvorgabe für alle Träger von Maßnahmen nach dem SGB III, die Förderung von Arbeitsverhältnissen, die Beschneidung der Arbeitsgelegenheiten, die Möglichkeit der darlehensweisen Förderung sowie generell den Wunsch für eine flexiblere Gestaltungsmöglichkeit der Förderungen:

  • Ein Zertifizierungsgebot kann nicht pauschal für alle Träger/ Maßnahmen nach § 16 SGB II in Verbindung mit § 45 SGB III (Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung) gelten. Die Einhaltung der VOL/A muss entweder ausreichend sein oder § 16 Abs. 3a SGB II auf § 45 SGB III erweitert werden.
  • In § 44 SGB III (Vermittlungsbudget) muss die Möglichkeit einer darlehensweisen Gewährung implementiert oder über § 16 SGB II für den Bereich SGB II ermöglicht werden.
  • In § 16e Abs. 2 SGB II (Förderung von Arbeitsverhältnissen) soll der Teilsatz „abzüglich des Beitrags zur Arbeitsförderung“ entfernt werden und somit die volle Arbeitslosenversicherungspflicht hinzugefügt werden. Die Unternehmen müssen offensiv auf Förderungsmöglichkeiten wie den § 16e SGB II aufmerksam gemacht werden, so dass dieses Instrument sinnvoll und im eigentlichen Sinne eingesetzt werden kann.
  • § 16d SGB II (Arbeitsgelegenheiten) bedarf der Überarbeitung unter anderem hinsichtlich der Punkte Wettbewerbsneutralität und der Vorrangigkeit anderer Leistungen.
  • Flexible Maßnahmekombinationen, auch mit Komponenten aus Bereichen anderer Leistungsträger, die vor Ort als sinnvoll erachtet werden, sollen ermöglicht werden. Hierfür sollte ein Budget im Eingliederungstitel eingeräumt werden, welches diese Kombinationen (weitergehend als bisher § 16f SGB II - freie Förderung) ermöglicht.
  • Die Steuerung über den Output und mittels Zielvereinbarung sollte nicht durch eine inputorientierte Steuerung über den Eingliederungstitel oder zu unflexible Gesetzesvorgaben konterkariert werden.
  • Die Möglichkeit, vor Ort passgenaue Aktivierungs- und Hilfsangebote zu kombinieren, muss gesetzlich verankert werden.
  • Die Prüfung durch den Bundesrechnungshof muss anhand der gesetzlichen Vorgaben und nicht anhand der internen Vorgaben zur Umsetzung der Bundesagentur für Arbeit erfolgen.


Nicht nur die gesetzlichen Vorgaben, sondern auch die Ausgestaltung durch die fachlichen Hinweise der Bundesagentur für Arbeit  sind zudem problematisch, da diese häufig weit über das Gesetz hinausgehen und sehr bürokratisch sind. Sie ziehen vielmehr einen erhöhten Verwaltungsaufwand nach sich. Einige Instrumente können von den Mitarbeitern der Jobcenter deswegen gar nicht erst angewandt werden, weil die Verfahren als unpraktikabel erachtet werden.

Formal sind die fachlichen Hinweise der Bundesagentur für Arbeit zwar nicht bindend, aber doch Arbeitsgrundlage der Prüfer des Bundesrechnungshofes. Somit ist das Risiko von Rückforderungen den meisten Jobcentern zu groß, um davon abzuweichen.


Termine

26 Jun

26.06.24 | 16:00 Uhr

AG Hochbau

26.-27.06.2024 in Wetzlar

05 Jul

05.07.24 | 09:30 Uhr

AG Süd

Neu-Isenburg

30 Aug

30.08.24 | 10:00 Uhr

Ausschuss Finanzen und Wirtschaft

Hanau

12 Sep

12.09.24 | 09:00 Uhr

Präsidium und Hauptausschuss

Wiesbaden

25 Sep

25.09.24 | 10:00 Uhr

AG Stadtverordnetenvorsteher/-innen

Gießen

07 Okt

07.10.24 | 10:00 Uhr

AK Jugendarbeit

Kassel

08 Okt

08.10.24 | 10:00 Uhr

AG Jugendamtsleitungen

Wetzlar (2-tägig)

Alle Termine

Veröffentlichungen