Hessischer Städtetag freut die Weitergabe des hessischen Anteils an den Bundesmilliarden an die Städte, mahnt aber erhebliche Ausgabenlast an

Bild:Stadt Rüsselsheim am Main

Finanzen
23 Jun
Freitag, 23. Juni 2017
Die Ausgabenlast gerade im Bereich der Sozialausgaben beschäftigte erneut das Präsidium des Hessischen Städtetages in seiner 204. Sitzung in der documenta-Stadt Kassel.

"Die Ankündigung des Finanzministers, den hessischen Städten und Gemeinden ihren Anteil an den fünf Milliarden Bundesmitteln weiterzugeben, erfreut uns sehr", sagt der Präsident des Hessischen Städtetages, Rüsselsheims Oberbürgermeister Patrick Burghardt, nach der 204. Sitzung des Präsidiums des Hessischen Städtetages in der documenta-Stadt Kassel. "Gerade im Sozial- und Jugendbereich führen die Gesetze des Bundes aus der 18. Legislaturperiode zu erheblichen Mehrbelastungen."

Das Bundesteilhabegesetz, die Pflegestärkungsgesetze I bis III, die Unterhaltsvorschussreform, das Bundeskinderschutzgesetz und vieles mehr führen zu erheblichen Mehrausgaben gerade bei den kreisfreien Städten und Sonderstatusstädten, deren Kassenlagen lange noch nicht so rosig aussehen, und die jedenfalls den jetzigen KFA betreffend einen stetig abnehmenden Anteil an den Schlüsselzuweisungen hinzunehmen haben.

"Wir wollen an der Verteilungsentscheidung rechtzeitig beteiligt werden und erwarten im Übrigen weitere kommunalfreundliche Entscheidungen u. a. bei folgenden Punkten:

  • Ausgleich für weitere negative Wirkungen von Bundesgesetzen,
  • Position zu einem künftigen Landes-Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (Landes-GVFG),
  • finanzielle Unterstützung zur Beseitigung der Altdefizite, insbesondere Kassenkredite,
  • keine gegenläufige Position zur Reduktion der Gewerbesteuerumlage ab dem Jahr 2020",

sagt der Präsident. "Die hessischen Kommunen haben angesichts gewachsener Aufgaben in den letzten Jahren nur geringe Chancen gehabt, ihre Kassenkredite abzubauen. Keine Freude lösen dementsprechende steigende Schlüsselzuweisungen bei den Mitgliedern aus, die Solidaritätsumlage zu zahlen haben. Mit jeweils 74 Mio. Euro erwartet diese in den Jahren 2018 und 2019 jeweils wieder eine deftige Finanzierungslast."

Weitere Themen des Spitzengremiums waren die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Hessen, die Wohnsitzauflage in Hessen, die Vergaberechtsmodernisierung und der Änderungsbedarf im Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz, das Jobticket, das Gesetz über die Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main, die überörtliche Prüfung der Sonderstatusstädte sowie die Einlagensicherung bei kommunalen Anlagegeschäften.

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