Hessischer Städtetag gegen Kontingentierung des Bundesfreiwilligendienstes

Ohne Freiwillige geht es nicht - Foto: flashpios, Fotolia

Soziales
17 Feb
Freitag, 17. Februar 2012
Der Hessische Städtetag fordert den Bund auf, rund 150 Mio. Euro für den Ausbau weiterer Bundesfreiwilligenplätze zur Verfügung zu stellen. Seine Kritik bezieht sich auf die bekannt gewordenen Pläne des Bundesfamilienministeriums, wonach das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) von März bis Juni 2012 keine Vereinbarungen mehr abschließen darf.

Dieses Vorhaben ignoriert die große Nachfrage. 35.000 Bundesfreiwillige, davon derzeit 1.503 in Hessen, belegen, dass das Interesse am Bundesfreiwilligendienst sehr hoch ist. Ein Stopp der Einstellungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt wäre kontraproduktiv. Rund 7.000 Plätze sind noch nicht besetzt.

Der Bundesfreiwilligendienst kompensiert nicht nur den Wegfall einiger Zivildienstplätze, sondern will auch das bürgerschaftliche Engagement von jungen und älteren Menschen fördern. Nach dem Wegfall des Zivildienstes sind deshalb viele Kommunen als Einsatzstellen froh über die Möglichkeit des Bundesfreiwilligendienst. Eine Kontingentierung zum jetzigen Zeitpunkt ist angesichts der hohen Nachfrage ein völlig falsches Signal an die vielen Menschen, die sich freiwillig in sozialen Einrichtungen engagieren wollen. Es ist auch ein Rückschlag für alle Städte, die große Anstrengungen unternommen haben, um dem Bundesfreiwilligendienst zum Erfolg zu verhelfen.

Einsatzstellen sind in stationären und teilstationären Einrichtungen wie z. B. Tagesförderstätten, Wohnheimen für alte und behinderte Menschen, Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Integrative Tageseinrichtungen für Kinder, Drogen- bzw. Suchthilfeeinrichtungen, heilpädagogisch-therapeutische Einrichtungen, bei Fahrdiensten im Bereich der Behinderten- und Altenhilfe und Fahrdiensten wie „Essen auf Rädern“. Einsatzbereiche sind darüber hinaus handwerkliche Tätigkeiten in sozialen Einrichtungen, Versorgungstätigkeiten im Versorgungsbereich sozialer Einrichtungen (Küche, Wäscherei, Hol- und Bringdienste), mobile Hilfsdienste (ambulante Versorgung oder Betreuung im häuslichen Bereich), Begleitung und Betreuung bei Kindern und jungen Menschen mit Behinderungen sowie gärtnerische und landwirtschaftliche Tätigkeiten in sozialen Einrichtungen.

Der Bund muss zusätzliche Mittel zum Ausbau der Plätze und damit zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vorsehen. Jeder in bürgerschaftliches Engagement investierte Euro ist eine gute Investition in die Zukunft unseres Landes.

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