Hessischer Städtetag gegen Zufallsmehrheiten

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Recht, Personal und Ordnung
02 Jul
Donnerstag, 2. Juli 2015
Der Hessische Städtetag lehnt eine Senkung der Zustimmungsquoren bei kommunalen Bürgerentscheiden ab.

Dies hat das Präsidium des Hessischen Städtetages anlässlich seiner Sitzung in Fulda am heutigen Tage in Fulda beschlossen. Durch das Gesetzesvorhaben des Landes wird nicht mehr Bürgerbeteiligung geschaffen, sondern Minderheitspositionen zum Vetorecht gegen notwendige Sachentscheidungen auf kommunaler Ebene verholfen. Dies könne die Energiewende genauso betreffen wie die Erweiterung von Gewerbegebieten. Der jüngste Frankfurter Bürgerentscheid um die umstrittene Pferderennbahn versus Fußballleistungszentrum des Deutschen Fußballbundes (DFB) zeige, wie wichtig ein Quorum von 25 % Zustimmung ist.

Ein Quorum unter 25 % schwächt die kommunale Demokratie und lädt zu Misstrauen gegenüber den gewählten Stadtverordneten ein. Dafür gibt es keinen erkennbaren Grund.

Auch die Möglichkeit, dass die Stadtverordnetenversammlung selbst die Einleitung eines Bürgerentscheides beschließen kann, sieht der Hessische Städtetag skeptisch. Es kann die Einladung dazu sein, unbequeme Entscheidungen "an das Volk" weiterzuleiten.

Auch ohne eine entsprechende Änderung der Hessischen Gemeindeordnung sind die Städte und Gemeinden die Ebene mit der breitesten Palette an Gestaltungsmöglichkeiten für die Bürgerschaft. Die Möglichkeit des Kumulierens und Panaschierens bei der Wahl, die Direktwahl, Anhörungsrechte bei kommunalen Bauvorhaben geben den Bürgerinnen und Bürgern auch jetzt schon ein breites und entscheidendes Mitwirkungsspektrum, Politik auf kommunaler Ebene aktiv mitzugestalten. Demgegenüber bleibt festzustellen, dass die Mitwirkungsrechte auf Landesebene denen auf kommunaler Ebene weit hinterher sind. Dort gelten noch nicht einmal die jetzigen Quoren.

Nach dem Willen der Städte soll die Grundlinie der Hessischen Gemeindeordnung im Hinblick auf die unmittelbaren Mitwirkungsrechte der Bürgerinnen und Bürger auf kommunaler Ebene daher unverändert bleiben. Die geltende Rechtslage bietet bereits ein hohes Maß an Mitwirkung bei kommunalen Entscheidungen.

Wenn den Stadtverordnetenversammlungen immer mehr wesentliche, wichtige und interessante Entscheidungen dadurch weggenommen oder ihre Entscheidungen ad absurdum geführt werden, finden sich in naher Zukunft keine Ehrenamtlichen mehr, die bereit sind, ein Mandat anzunehmen. Zu den sinkenden Wahlbeteiligungen käme dann noch ein Mangel an Kandidaten. Steigende Wahlbeteiligungen wird es nur geben, wenn an den Wahltagen klar ist, welche Themen und Personen sich gegenüberstehen. Ein Vetorecht per Minderheits-Bürgerentscheid wäre nur eine weitere Maßnahme, um notwendige Sachentscheidungen zu blockieren.

Der Hessische Städtetag wird deswegen in seiner Stellungnahme an den Landtag und die Landesregierung darauf drängen, dass das bestehende Quorum bestehen bleibt.

Der Hessische Städtetag lehnt außerdem ein Volksvertretungsbegehren ab. Mit einem solchen Beschluss gibt die Stadtverordnetenversammlung die Entscheidung der Bürgerschaft auf. Damit untergräbt das wichtigste städtische Organ ihren ureigenen Auftrag selbst.

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