Hessischer Städtetag im Sozialpolitischen Ausschuss des Hessischen Landtages: Städte stimmen Kinderförderungsgesetz der Regierungsfraktionen zu

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Bildung, Kinder und Jugend
07 Mär
Donnerstag, 7. März 2013
Der Hessische Städtetag stimmt dem Kinderförderungsgesetz, in dem die Fördersystematik von der platz- auf die kindbezogene Förderung umgestellt wird und mehrere weitere Standards neu eingeführt werden, zu.

Diese Botschaft konnte der Präsident des Hessischen Städtetages, Oberbürgermeister Gerhard Möller, Fulda, den Ausschussmitgliedern des Sozialpolitischen Ausschusses des Hessischen Landtages nach der Sitzung von Präsidium und Hauptausschuss des Hessischen Städtetages heute überbringen. Die Zusammenführung aller Fördertatbestände im Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) führt zu einer Transparenz und Vereinfachung der Berechnung, die der Hessische Städtetag seit längerem gefordert hat.

Der Hessische Städtetag wünscht sich aber, dass das Land nach der Umsetzung des Urteils des Staatsgerichtshofes vom 6. Juni 2012 nun auch die anderen Tatbestände mit originären Landesmitteln hinterlegt. Bund und Länder sind sich einig, dass die Kommunen eine Vielzahl von qualitätsvollen Krippenplätzen bauen sollen. Dieser Aufgabe stellen sich die hessischen Städte und Gemeinden erfolgreich. Vor diesem Hintergrund fordert der Hessische Städtetag das Land auf, zur Finanzierung dieser Aufgabe auch im ausreichenden Umfang originäre finanzielle Mittel des Landes bereitzustellen. Die Umstellung der Fördersystematik war jedoch längst überfällig.

Der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen bringt darüber hinaus weit reichende Änderungen mit sich. So werden die Fördertatbestände für Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder (Krippen und Kindergärten) zusammengeführt, Grund- und Qualitätspauschalen pro betreutem Kind eingeführt, Fachkraftschlüssel für die Ausfallzeiten Urlaub, Fortbildung und Krankheit gesetzlich festgeschrieben und die Fachkraftqualifikationen insoweit erweitert, als dringend gebrauchte Qualifikationen zugelassen werden. Das Gesetz trägt durch die Möglichkeit der Beschäftigung anderer aber einschlägig qualifizierter Arbeitskräfte in der Kinderbetreuung der derzeit bestehenden Situation Rechnung, dass der Arbeitsmarkt keine ausreichende Anzahl von rein ausgebildeten Erziehern hergibt. Zudem werden die Horizonte der Kinder entsprechend dem Bildungs- und Erziehungsplan auch um andere Wissensbereiche erweitert.

Gesetzentwurf der Regierungsfraktion

Stellungnahme des Hessischen Städtetages


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