Hessischer Städtetag schlägt konkrete Änderungen im Gesetzentwurf zum Finanzausgleich vor
In seiner letzten Sitzung als Vorsitzender des Finanzausschusses des Hessischen Städtetages hat sich der scheidende Kasseler Stadtkämmerer Dr. Jürgen Barthel noch einmal vehement für eine Verbesserung der Finanzausstattung der hessischen Kommunen durch den Kommunalen Finanzausgleich eingesetzt.
"Wir begnügen uns nicht mit allgemeiner Kritik am Entwurf für ein neues Finanzausgleichsgesetz in Hessen“, so der Vorsitzende des Finanzausschusses des Hessischen Städtetages und Gastgeber Dr. Jürgen Barthel nach der Sitzung des Finanzausschusses seines Verbandes in Kassel. "Wir wollen den Gesetzentwurf so ändern, dass das neue Recht nicht noch schlechter für die hessischen Kommunen wirkt als das alte Recht."
Aus der Fülle von Änderungsvorschlägen für das neue Gesetz hebt Barthel zwei wichtige Änderungen hervor. "Wir wollen zum einen, dass Zuweisungen des Bundes an die hessischen Kommunen zu hundert Prozent in die Kassen der hessischen Kommunen fließen und danach auch nicht von den Zuweisungen des Landes im kommunalen Finanzausgleich abgezogen werden." Nach den bisherigen Vorstellungen des Finanzministers sollen, anders als im derzeit anzuwendenden Recht, solche Leistungen des Bundes von der Finanzausgleichsmasse abgezogen werden. Sie führen also zu keiner Verbesserung der kommunalen Finanzsituation, obwohl sie vom Bund genau aus diesem Grund gezahlt werden.
Der zweite wichtige Änderungsvorschlag zum Gesetzentwurf bezieht sich auf die Zuwächse, die in der Zukunft zu erwarten sind. "Das Finanzministerium will uns zwei Drittel der Zuwächse der kommenden Jahre vorenthalten, nur ein Drittel bleibt uns“, so kritisiert Dr. Barthel. Auch damit stünden Hessens Kommunen schlechter als bisher.
Der Hessische Städtetag hat zahlreiche weitere konkrete Änderungsvorschläge, vor allem zu Kreis- und Schulumlage. Der Hessische Städtetag legt Wert darauf, dass die Landkreise die Kreisumlage nicht unbegrenzt weiter erhöhen dürfen und jedenfalls beachten müssen, dass die Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden nicht wegen der Umlagepflicht beeinträchtigt wird. Ist die Höhe der Umlage nicht mehr notwendig, müssen die Kreise sie senken.
Bei der Schulumlage müssen die erforderlichen Kosten die Mindest- und Höchstgrenze bilden. Die Landkreise müssen dafür einstehen, wenn sie nach den im Gesetz gegebenen Kriterien für Wirtschaftlichkeit ein nicht angemessenes Defizit veranlassen. Nach der bisherigen Gesetzesformulierung sollen die kreisangehörigen Gemeinden für unangemessene Defizite der Landkreise einstehen.
Der Finanzminister habe soeben Wünschen der hessischen Landkreise Rechnung getragen. Stadtkämmerer Dr. Barthel: "Jetzt rechnen wir damit, dass er auch die Position der kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Verhältnis zu ihren Landkreisen verbessert."
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