Hessischer Städtetag setzt sich durch ..... Keine Gewerbesteuerumlage zur Finanzierung der HESSENKASSE

Hessischer Städtetag setzt sich durch. Präsident Bürgermeister Uwe Becker aus Frankfurt, Dritter von links, zeigt die soeben unterschiebene Vereinbarung. - Bild: HMdF

Finanzen
12 Apr
Donnerstag, 12. April 2018
Der Hessische Städtetag hat sein Anliegen durchgesetzt: Die Städte müssen keine Gewerbesteuerumlage zur Finanzierung der Hessenkasse berappen. Städtetags-Präsident Bürgermeister Uwe Becker aus Frankfurt unterschrieb heute eine Vereinbarung mit dem Land.

Das Land Hessen kommt mit dem Projekt Hessenkasse der Forderung des Hessischen Städtetages nach, hochverschuldeten Städten Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten und dabei die günstige Zinslage zu nutzen. Zahlreiche unserer Mitglieder hätten ohne die Hessenkasse keine realistische Chance gehabt, sich je von ihrer Kassenkreditlast zu befreien. Der Anteil des Landes an der Finanzierung des Schuldenschnitts beträgt 25 Prozent. 75 Prozent stammen aus kommunalem Geld.

Da das Land nun auf die Finanzierung mittels einer hessischen Gewerbesteuerumlage von jährlich 60 Mio. Euro verzichtet, hat der Hessische Städtetag mit seiner zentralen Forderung Erfolg gehabt.

Auch in einem zweiten Punkt hat der Hessische Städtetag sein Ziel erreicht: Die Rechtsaufsicht wird nicht auf unsere Rechnungsprüfungsämter einwirken dürfen, um auf diese Weise neue Liquiditätskredite genannt, zu vermeiden.

der Städtetag wendet sich nicht prinzipiell gegen härtere Auflagen der Rechtsaufsicht zur Meidung künftiger Liquiditätskredite. Er warnt aber vor der Illusion, allein mit Mitteln der Rechtsaufsicht könne man die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen ausgleichen.

Wir gehen davon aus, dass der Hessische Landtag auch ohne ausdrückliche Vereinbarung das Sondervermögen Hessenkasse so steuert, dass jeder zufließende Euro unmittelbar für Zins und Tilgung eingesetzt wird, liquide Zahlungsmittel somit soweit nur möglich nicht bei der Hessenkasse verbleiben. Das Entstehen eines für Entschuldungs- und Investitionsprogramm nicht erforderlichen Überschusses und seine Verwendung für "sonstige kommunale Zwecke" wären inakzeptabel. Vielmehr ist in einem solchen Fall die Laufzeit zu verkürzen.

Die hessischen Städte erachten es als positiv, dass zahlreiche Verbandsmitglieder Zuweisungen aus dem flankierenden Investitionsprogramm erhalten werden. Sie kritisieren aber die bedarfsfernen, ausschließlich an Finanzertrag, Bevölkerungsrückgang und geringer Besiedlungsdichte orientierten Verteilkriterien, die zu Lasten einer großen Anzahl der Mitglieder als Ausschlusskriterien wirken.

Der Hessische Städtetag weist darauf hin, dass das Problem der Kassenkredite mit der Hessenkasse nicht vollständig beseitigt ist. Es bleiben Kassenkreditfolgelasten sowohl individuell für die bisher kassenkreditverschuldeten Kommunen als auch kollektiv für das kommunale Hessen insgesamt.

Der Hessische Städtetag erwartet von der Landesregierung, die Kassenkreditfolgelasten so darzustellen, dass die hessischen Kommunen unmittelbar in den Genuss der vom Bundestag mutmaßlich 2019 bereit gestellten Altschuldenhilfe kommen können.

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