Hessischer Städtetag veröffentlicht Muster einer Tourismusbeitragssatzung
Am 3.4.2017 veröffentlichte der Hessische Städtetag das Muster einer Tourismusbeitragssatzung. Damit können die Städte in Hessen jetzt die neu in das Kommunalabgabengesetz aufgenommene Möglichkeit zur Erhebung eines Tourismusbeitrags nutzen. Das Satzungsmuster wurde gemeinsam mit dem HStGB, dem DEHOGA, der AG der Industrie- und Handelskammern und dem Hessischen Tourismusverband erarbeitet.
Seit dem 1.1.2017 ist die Verordnung über die Anerkennung als Kur-, Erholungs- oder Tourismusort in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt können sich die Städte und Gemeinden, in denen der Tourismus eine bedeutende Rolle spielt und die nicht schon Kurort oder Erholungsort sind, als Tourismusort anerkennen lassen.
Um diesen Titel nicht nur für das Marketing zu nutzen ist es notwendig, zusätzlich eine Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrags zu erlassen. Für diese Satzung stellt der Hessische Städtetag nun ein Muster zur Verfügung. Dieses Muster wurde von uns gemeinsam mit dem Hessischen Städte- und Gemeindebund entwickelt. Dies erfolgte in enger Zusammenarbeit mit dem Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen, der Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern, dem Hessischen Tourismusverband und der Stadt Frankfurt am Main. Durch diese Kooperation wird sichergestellt, dass das Satzungsmuster sowohl in den Kommunen als auch für die abführungspflichtigen Beherbergungsunternehmen praktisch umsetzbar ist.
Das Satzungsmuster sieht vor, dass alle ortsfremden Personen die aus privaten Gründen im Gemeindegebiet übernachten pro Übernachtung einen Betrag zahlen. Dieser Betrag wird über das jeweilige Beherbergungsunternehmen an die Stadt abgeführt. Da es sich um einen Beitrag handelt, ist dieser zweckgebunden zu verwenden. Daher muss jede Kommune eine Beitragskalkulation erstellen.
Das Satzungsmuster enthält optionale Regelungen. Beispielsweise können sich die Städte- und Gemeinden dazu entschließen, den Touristen eine Tourismuskarte zur Verfügung zu stellen. Auch wird im Muster ein Beirat für Tourismus vorgeschlagen, der es ermöglicht, den Sachverstand der Tourismuswirtschaft einzubinden.
Das Satzungsmuster steht im Mitgliederbereich zum Download zur Verfügung.
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