Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch hat sich bewährt
Das Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) sowie die Verordnung für Landesförderung für Kindertageseinrichtungen/Kinder¬tagespflege haben sich bewährt.
Dies hat der Städtetag in seiner Stellungnahme zu den bezeichneten Rechtsvorschriften zum Ausdruck gebracht. Sowohl das Gesetz als auch die Verordnung hält der Städtetag für notwendig, so lange Landesaufgaben auf die kommunale Ebene delegiert werden.
Die meisten Regelungen des HKJGB haben sich in der Praxis unserer Mitgliedstädte bewährt. Die Zusammenarbeit mit freien Trägern und dem Landesjugendamt gestaltet sich partnerschaftlich und ist durchweg positiv zu bewerten.
Soziales
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05.07.24 | 09:30 Uhr
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