Kinderschutz in Deutschland umfassend stärken

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Bildung, Kinder und Jugend
28 Mai
Freitag, 28. Mai 2010
Die Bundesregierung will den Schutz von Kindern in Deutschland umfassend und wirksam verbessern. Sie will ein Kinderschutzgesetz auf den Weg bringen, das Prävention und Intervention gleichermaßen stärkt.

Prävention ist der beste Weg, um Kinder effektiv vor Gefährdungen zu schützen. In den letzten Jahren haben Bund, Länder und Kommunen gerade im präventiven Bereich wichtige Schritte für einen aktiven Kinderschutz unternommen. Hierzu zählen vor allem das Aktionsprogramm "Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme", die Einrichtung des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen und die vielfältigen Anstrengungen und Programme in Ländern und Kommunen.

Schwerpunkte der Säule "Prävention" sind:

  • Ein neuer Leistungstatbestand "Frühe Hilfen" soll flächendeckend niederschwellige Unterstützungsangebote für Familien in belastenden Lebenslagen sicherstellen.
  • Niederschwellige und frühe Hilfsangebote für Familien in belasteten Lebenslagen sollen geschaffen werden, noch während der Schwangerschaft und nach der Geburt. Dazu zählt auch eine Verbesserung der Rechtsgrundlagen für Hebammen und Familienhebammen.
  • Die Zusammenarbeit im Kinderschutz für alle damit befassten Berufsgruppen und Institutionen soll gestärkt werden und Grundlagen für verbindliche Netzwerke geschaffen werden. 
  • Alle kinder- und jugendnah Beschäftigten sollten in Zukunft ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, das über alle einschlägigen Straftaten auch im Bagatellbereich informiert.

Auch die beste Prävention macht die Intervention nicht überflüssig. Schwerpunkte der Säule "Intervention" sind: 

  • Eine bundeseinheitliche Befugnisnorm zur Weitergabe von Informationen für Berufsgeheimnisträger. Sie soll die von Ärzten wiederholt geforderte Rechtssicherheit bei der Abwägung der Schweigepflicht von Berufsgeheimnisträgern erhöhen.
  • Der staatliche Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung soll qualifiziert werden. Durch klare Vorgaben zu Handlungsbefugnissen und -pflichten soll mehr Handlungs- und Rechtssicherheit für die mit dem Kinderschutz befassten Professionen schaffen. Die Verantwortung soll auf mehreren Schultern verteilt werden.
  • Mit einer Verpflichtung des bisher zuständigen Jugendamtes zur Übermittlung notwendiger Informationen an das Jugendamt am neuen Wohnort der Familie soll dem sog. "Jugendamts-Hopping" wirksam begegnet werden. Denn manche Eltern, die das Wohl ihres Kindes nicht im Blick haben, versuchen, sich dem Zugang des Jugendamtes durch Wohnortswechsel zu entziehen.

(Quelle: Pressemeldung des Bundesfamilienministeriums)

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