Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs 2016

Engagierte Diskussion um den KFA: Erster Vizepräsident OB Gerhard Möller, Zweiter Vizepräsident Bürgermeister Horst Burghardt und Präsident OB Bertram Hilgen - Foto: HStT

Finanzen
22 Apr
Mittwoch, 22. April 2015
Die Vorstellungen der Landesregierugn zur Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs verschlechtern die Finanzverteilung zu Lasten der hessischen Kommunen gegenüber dem bis Ende 2015 geltenden Recht.

Würde das FAG 2010 im Jahre 2018 noch gelten, hätten Hessens Kommunen nach unseren Berechnungen von da ab Jahr für Jahr bis zu einer Milliarde Euro mehr aus dem kommunalen Finanzausgleich zur Verfügung als nach dem Finanzausgleichsgesetz 2016 auf dem Stand des Referentenentwurfs.
Die Verschlechterung für die Kommunen insgesamt wird zunächst nicht deutlich, weil im Startjahr 2016 das alte Recht das neue Recht noch vielfach überlagert und zudem der so genannte „Übergangsfonds“ viele Nachteile bei einzelnen Kommunen aufhebt. Dabei müssen wir bis zum Beleg des Gegenteils davon ausgehen, dass der Übergangsfonds ganz oder überwiegend aus kommunalen Mitteln finanziert wird, für die Kommunen insgesamt also keine Erleichterung bringen wird.
Der Referentenentwurf schafft entgegen den staatsgerichtlichen Vorgaben keine Verteilungssymmetrie zwischen Land und Kommunen. Im Gegenteil:
Er schöpft eigentlich den Kommunen zustehende Zuwächse – auch solche an kommunalen Steuererträgen – regelmäßig zu zwei Dritteln zugunsten des Landes ab.
Er nimmt den Kommunen Fördergelder ausgerechnet in den Fällen, in denen der Bund oder ein anderer Zuwendungsgeber sie zur Entlastung der Kommunen vorgesehen hat.
Die Begründung für dieses Vorgehen beruht im Wesentlichen auf einer unzutreffenden Bedarfsberechnung: Der Referentenentwurf rechnet den Bedarf der Kommunen in unzulässiger Weise klein. Dies geschieht durch Reduktion der Pflichtausgaben mittels des finanzwissenschaftlich und juristisch völlig unzulänglichen so genannten Thüringer Korridormodells und die nicht nachvollziehbar gestaltete, auf „qualifizierter Schätzung“ beruhenden Aussonderung so genannter „freiwilliger Leistungen“.
Gleichzeitig werden die kommunalen Einnahmen in einer Weise gegengerechnet, die sämtliche Einnahmen der Kommunen nahezu komplett verbraucht. Selbst die Erhöhung der kommunalen Anteile an Einkommen- und Umsatzsteuer, oft in Pressemeldungen des Finanzministeriums als Verbesserung der kommunalen Finanzsituation hervorgehoben, werden ab 2016 zuerst den Landeshaushalt entlasten.

Der Hessische Städtetag setzt seine Hoffnung darauf, dass nach mehrfachem Bekunden der Verantwortlichen in Ihrem Haus der Referentenentwurf noch nicht das letzte Wort im Gesetzgebungsverfahren ist. Das Kabinett sei bereit, auf Änderungsvorstellungen im Anhörungsverfahren einzugehen. Der Hessische Städtetag will daher die Chance nutzen, den bisher vorliegenden Entwurf im Sinne kommunalen Interesses zu verändern.

Unabhängig davon erwarten wir, dass uns die jährlich wechselnden Bezugsjahre der Rechnungsstatistik Anlass bieten, die Wirkungen des Gesetzes gemeinsam Jahr für Jahr zu evaluieren.

Die ausführliche Stellungnahme können Sie herunterladen.

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