Pakt für den Nachmittag – Städtetag fordert 100 Prozent beim Landesanteil

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Bildung, Kinder und Jugend
03 Apr
Montag, 3. April 2017
Bei voller Auslastung des Ganztagsangebotes an Grundschulen in der Zeit von 7.30 Uhr bis 14.30 Uhr muss das Land auch 100 Prozent für seinen Anteil am Pakt für den Nachmittag zahlen. Der Ausschuss für Schule und Kultur im Hessischen Städtetag hat dies in seiner Sitzung am 28.3.2017 im Beisein des Kultusstaatssekretärs Dr. Manuel Lösel noch einmal bekräftigt.

Das Land darf seinen Anteil am Pakt für den Nachmittag nicht bei 60 Prozent deckeln. 100 Prozent verlässliche Betreuungszeit für Schülerinnen und Schüler muss bedeuten, dass das Kultus-
ministerium auch für seinen Anteil 100 Prozent verlässlich zahlt.

"Der Ausbau der schulischen Ganztagsangebote ist einer der politischen Schwerpunkte der Hessischen Landesregierung in dieser Legislaturperiode." Mit diesem Satz leitet das Hessische Kultusministerium den Ende Januar 2017 herausgegebenen ersten Erfahrungsbericht im Sinne einer Bestandsaufnahme für das Pilotschuljahr 2015/2016 ein.
Neben den Landkreisen Gießen, Darmstadt-Dieburg und Bergstraße waren auch die Städte Kassel, Frankfurt am Main und Darmstadt als erste Schulträger in den Pakt gestartet.

Der Bericht bestätigt, dass der Schülerfaktor des Landes für seinen rechnerischen Anteil von 7.30 bis 14.30 Uhr auf eine durchschnittliche Teilnahmequote von max. 60 Prozent ausgelegt ist: Bei hoher Nachfrage nach Bildungs- und Betreuungsangeboten reichen die vorgesehenen Landesressourcen nicht aus, um für alle interessierten Kinder landesseitig die Versorgung mit Bildungs- und Betreuungsangeboten für den Zeitraum von 7.30 bis 14.30 Uhr sicherzustellen. Das Finanzierungsdefizit haben dann Eltern oder Kommunen zu tragen.

Eine weitere Verunsicherung der Schulträger beim Pakt für den Nachmittag besteht darin, dass das Land seinen Anteil derzeit auf Grundlage des Schülerfaktors errechnet, der auf der kalkulierbaren Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler beruht. Nach der zweijährigen Umsetzungsphase soll auf der Basis des Schülerfaktors auf die tatsächliche Teilnehmerzahl umgestellt werden.

Es zeichnet sich sowohl bei den meisten Pakt-Schulträgern als auch bei weiteren interessierten Schulträgern ab, dass diese mögliche Umstellung des Schülerfaktors auf Teilnehmerbezug Schulen und Schulträger im Hinblick auf eine Teilnahme am Pakt bzw. auf eine Ausweitung ihres Pakt-Engagements zögern lässt.

Auch für die Angebotsträger in den Schulen kann eine Umstellung auf Teilnehmerbezug eine Unsicherheit bedeuten und steht einer verlässlichen Personalplanung entgegen.

Um die Qualität in ganztägig arbeitenden Schulen mittel- und langfristig sicherzustellen, ist zusätzlich eine Dynamisierung der Landesmittel im Bereich "Geld statt Stelle" erforderlich. Die derzeit für Schulen angesetzte Pauschale von 46.000 Euro pro Stelle ist seit über zehn Jahren nicht mehr an die tatsächliche Entwicklung der Entgelte angepasst worden.

Im laufenden Schuljahr wirken 122 Grundschulen und Grundstufen von Förderschulen am Pakt für den Nachmittag mit, davon waren insgesamt 83 Schulen bereits in Profil 1 nach den Richtlinien für ganztägig arbeitende Schulen. Eine Aufgliederung nach Schulstandorten bei den 16 von insgesamt 33 Schulträgern in Hessen kann der Antwort auf eine Kleine Anfrage im Hessischen Landtag (Drucks. 19/3761) entnommen werden.

Für das Schuljahr 2017/2018 haben sich weitere sechs Schulträger zur Pakt-Teilnahme angemeldet: Stadt Hanau, Landkreis Kassel, Werra-Meißner-Kreis, Landkreis Fulda, Lahn-Dill-Kreis und der Landkreis Limburg-Weilburg.

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