Pflegestützpunkte in allen kreisfreien Städten eröffnet

Vom HStT entworfenes landeseinheitliches Logo der Pflegestützpunkte

Soziales
28 Jun
Dienstag, 28. Juni 2011
Alle kreisfreien Städte in Hessen (Darmstadt, Frankfurt am Main, Kassel, Offenbach am Main und Wiesbaden) haben Pflegestützpunkte nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) mit den Kranken- und Pflegekassen zusammen eröffnet. Pflegestützpunkte helfen bei Fragen rund um Pflege und Versorgung: Information, Beratung, Unterstützung, Vermittlung und Koordination. Kontaktdaten, Hintergründe und Materialien finden Sie im Folgenden.

Pflegestützpunkte gibt es auch in 17 Landkreisen in Hessen für den kreisangehörigen Raum. 
Sie finden sie in den Städten Bad Hersfeld, Bad Homburg vor der Höhe, Bad Schwalbach, Büdingen, Dieburg, Eschwege, Fulda, Gelnhausen, Gießen, Groß-Gerau, Heppenheim, Hofheim am Taunus, Homberg (Efze), Kassel, Lauterbach, Limburg an der Lahn und Marburg an der Lahn.   

Die Angebote der pflegenden Betreuung und Unterstützung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen haben in Deutschland zum Teil undurchschaubare Maße angenommen. 

Dabei ist das Informationsbedürfnis nicht nur aufgrund der alternden Bevölkerung sehr hoch. Auch junge Menschen interessieren und informieren sich zunehmend zu allen in diesem Zusammenhang auftretenden Fragestellungen. Das Informationsbedürfnis bezieht sich dabei auf

  • Informationen zum Versorgungssystem 
  • Informationen zu individuellen Zugangsmöglichkeiten zum Versorgungssystem
  • Informationen zu regionalen Dienstleistungen 
  • Informationen zu eigenen situations- und krankheitsbedingten Fragen.  


Mit dem Gesetz zur Strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege­weiterentwicklungsgesetz) vom 28. Mai 2008 hat der Bundesgesetzgeber in § 92c Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) die Möglichkeit geschaffen, Pflegestützpunkte einzurichten (siehe Materialien).   

Pflegestützpunkte sind zur wohnortnahen Beratung, Versorgung und Betreuung der Versicherten von den Pflege- und Krankenkassen einzurichten, sofern die zuständige oberste Landesbehörde dies bestimmt. Das Hessische Sozialministerium hat dies mit Allgemeinverfügung vom 8. Dezember 2008 getan (siehe Materialien). 

Die Anschubfinanzierung durch den Bund wurde leider nur für insgesamt zweiein­halb Jahre (bis zum 30. Juni 2011) geregelt und kann auch nur in dieser Zeit abgerufen werden. Das Land Hessen hat selbst keine finanziellen Mittel für die Pflegestützpunkte bereit gestellt.   

Aufgaben der Pflegestützpunkte sind 

  • umfassende sowie unabhängige Auskunft und Beratung zu den Rechten und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch und zur Auswahl und Inanspruchnahme der bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen und sonstigen Hilfsangebote,
  • Koordinierung aller für die wohnortnahe Versorgung und Betreuung in Betracht kommenden gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen und sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfs- und Unterstützungsangebote einschließlich der Hilfestellung bei der Inanspruchnahme der Leistungen,
  • Vernetzung aufeinander abgestimmter pflegerischer und sozialer Versorgungs- und Betreuungsangebote.   


Auf vorhandene vernetzte Beratungsstrukturen ist dabei zurückzugreifen. Neben allgemeinen Beratungsleistungen werden die Pflegestützpunkte daher auch die Zusammenarbeit aller an der pflegerischen und sozialen Versorgung und Betreuung beteiligten Stellen und Fachkräfte steuern. Hierfür werden sie an vorhandene Netzwerke anknüpfen und diese stetig weiterentwickeln.   

Mit der Einfüh­rung von Pflegestützpunkten in Hessen wurde absolutes Neuland betreten. Dies betrifft zum einen das Leistungsangebot selbst. Zum anderen ist aber auch die Form der Kooperation zwischen Pflege- und Kranken­kassen einerseits und kreisfreien Städten und Landkreisen andererseits völlig neu.   

Nach dem Hessischen Rahmenvertrag für die Arbeit und Finanzierung der Pflegestützpunkte in Hessen (siehe Materialien) wurde zur landesweiten fachlichen Steuerung und Qualitätssicherung der Pflege­stützpunkte ein Steuerungsausschuss eingerichtet. Ihm gehören jeweils sechs Vertreter der Kassenseite und der Kommunalen Spitzenverbände an. Jeder Pflegestützpunkt hat ein Lenkungsgremium aus je einem Vertreter der Pflege- und Krankenkasse und einem Vertreter der Gebietskörperschaft. Sie stellen die Verbindungspersonen zum landesweiten Steuerungsausschuss dar. Die Pflegestützpunkte bilden für den fachlichen Austausch drei Regionalgruppen (Nord, Mitte, Süd), in denen sich die Mitarbeiter austauschen und vernetzen können (siehe Materialien).   

Der Steuerungsausschuss hat sich unter Hinzuziehung von Fachleuten der Kassen und der Gebietskörperschaften auf der Grundlage des § 9 des Rahmenvertrages unter anderem mit Fragen zur Abbildung des umfassenden Aufgabenspektrums der Pflegestützpunkte, der Vielzahl von Vernetzungs- und Koordinierungsleistungen, einer landesweiten Empfehlung eines Rahmenvertrages für die Bereitstellung eines landesweiten einheitlichen Dokumentationssystems, einer landesweiten Musterdatenbank, der wissen­schaftlichen Begleitforschung zur Einführung von Pflegestützpunkten, Instrumenten zur Vernetzungsplanung, dem Bedarf an Entscheidungshilfen und Empfehlungen und dem einheitlichen Auftreten der Pflegestütz­punkte beschäftigt.   

Die Pflegestützpunkte selbst werden in gemeinsamer Trägerschaft von den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen und den kreisfreien Städten / Landkreisen betrieben und finanziert. Die Beratung erfolgt neutral und unabhängig. Die Pflegestützpunkte arbeiten eng mit anderen Einrichtungen und Dienststellen zusammen. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Pflegestützpunkte haben unter anderem folgende Qualifikationen: langjährig erfahrene Pflegefachkräfte, Sozialversicherungsfachangestellte, Versicherungsfachwirte, Sozialarbeiter und Sozialpädagogen mit Zusatzqualifikationen.   

Grundlage für die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Sozialdaten im Pflegestützpunkt ist der § 92c SGB XI. Über den Datenschutz informiert ein landesweit abgestimmtes Merkblatt.   

Landesweit erkennt man einen Pflegestützpunkt an dem vom Hessischen Städtetag entworfenen Logo.

Das Logo nimmt die hessischen Farben rot und weiß auf und zeigt einen Punkt für den Pflegestützpunkt in der Abbildung. Die beiden weißen Balken stehen zum einen für zwei offene Türen in den Pflegestützpunkten zur gemeinsamen Beratung von Pflege- und Krankenkassen und Trägern der Sozialhilfe, zum anderen stehen sie für zwei Stützen. 

Da der Pflegestützpunkt auch von vielen älteren Menschen mit oft nachlassender Sehfähigkeit aufgesucht wird, erschien es sinnvoll, einen kontrastreichen Schriftzug zu nehmen und auf Schattierungen völlig zu verzichten.   

Die Arbeit der Pflegestützpunkte wird laufend evaluiert. Ansprechpartner im Hessischen Städtetag 
ist Michael Hofmeister.   

Kontakte   
Übersicht über Kontakte und Öffnungszeiten aller Pflegestützpunkte in Hessen

Pflegestützpunkt Darmstadt
  Informationsblatt Darmstadt

Pflegestützpunkt Frankfurt am Main
  Informationsblatt Frankfurt  

Pflegestützpunkt Kassel — Internetauftritt in Vorbereitung
  Informationsblatt Kassel  

Pflegestützpunkt Offenbach am Main 1
Pflegestützpunkt Offenbach am Main 2
  Informationsblatt Offenbach  

Pflegestützpunkt Wiesbaden 1
Pflegestützpunkt Wiesbaden 2
  Informationsblatt Wiesbaden
  Informationsblatt Wiesbaden — barrierefreier Zugang

Materialien (werden laufend ergänzt und aktualisiert)
  Übersicht: Stand der Implementierung von Pflegestützpunkten in Deutschland
  Handlungsempfehlungen des Landes Hessen 
  Die Norm des § 92c Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI)  
  Allgemeinverfügung des Hessischen Sozialministeriums vom 8. Dezember 2008 zur Einrichtung von Pflegestützpunkten in Hessen   
  Rahmenvertrag für die Arbeit und Finanzierung der Pflegestützpunkte in Hessen   
  Datenschutzrechtlicher Rahmen für die Pflegestützpunkte in Hessen   
  Merkblatt zum Datenschutz in Pflegestützpunkten  
  Vernetzung der Pflegestützpunkte im Lande Hessen   
  Bemessungsverfahren für den regionalisierten Beratungsbedarf (Verfahren IWAK)
  Instrumente zur Vernetzungsplanung eines Pflegestützpunktes (Leitfaden IWAK)     

Termine

10.01.2012, 14.00 Uhr: Regionale Arbeitsgruppe Süd (Wiesbaden)
14.02.2012, 10.00 Uhr: Regionale Arbeitsgruppe Mitte (Gelnhausen)
28.02.2012, 10.00 Uhr: Regionale Arbeitsgruppe Nord (Marburg)
06.03.2012, 09.30 Uhr: Steuerungsausschuss (Wiesbaden)
13.06.2012, 09.30 Uhr: Steuerungsausschuss (Ort noch offen)
19.06.2012, 09.30 Uhr: Pflegestützpunkt-Treffen (Kassel)
19.09.2012, 09.30 Uhr: Steuerungsausschuss (Ort noch offen)
05.12.2012, 09.30 Uhr: Steuerungsausschuss (Ort noch offen)

Die Lenkungsgremien der Pflegestützpunkte vor Ort können bis zwei Wochen vor der Sitzung des Steuerungsausschusses Themen anmelden.

Termine

22 Apr

22.04.24 | 13:30 Uhr

AK Mobilität und Umwelt

Vidiokonferenz

25 Apr

25.04.24 | 10:00 Uhr

AG Steuern

Marburg

25 Apr

25.04.24 | 10:00 Uhr

AG Rechtsamtsleitungen

Limburg

06 Mai

06.05.24 | 10:00 Uhr

AG Frauenbeauftragte

Wiesbaden

06 Mai

06.05.24 | 14:00 Uhr

AG Soziales

Wiesbaden (2-tägig)

16 Mai

16.05.24 | 10:00 Uhr

AG Personalamtsleitungen

Marburg

21 Mai

21.05.24 | 10:00 Uhr

Sonderausschuss Sport

Riedstadt

Alle Termine

Veröffentlichungen