Planungssicherheit für die Schulträger durch Schule@Zukunft

Staatsministerin Dorothea Henzler

21 Dez
Dienstag, 21. Dezember 2010
Das Kultusministerium hat im Sommer zugestanden, den bisherigen Verteilungsschlüssel Schule@Zukunft nach Schülerzahl beizubehalten: Ende August hat das Hessische Kultusministerium damit begonnen, die von Ministerin Henzler schon unterschriebenen bilateralen Vereinbarungen für die Jahre 2010 und 2011 an die Schulträger zur Gegenzeichnung zu versenden.

Die Vereinbarung über zwei Jahre gibt der Schulträgern Planungssicherheit und für die turnusmäßige Erneuerung der Ausstattungsstandards an Hardware ca. alle 4 bis 5 Jahre die erforderliche Flexibilität. Ansonsten müssten sie angesichts der prekären Haushaltssituation der Kommunen befürchten, dass aufgrund von Mittelkürzungen die IT-Standards in Schulen in kürzester Zeit veralten oder weg brechen.

Im Jahr 2001 hatte das Land auf Betreiben von Städtetag und Landkreistag die gemeinsame Medieninitiative der Schulträger und des Landes Hessen „Schule@Zukunft“ (S@Z) gestartet. Sie hat ihre Grundlage in der so genannten Schwalbacher Erklärung. Es bestand Konsens auch mit der hessischen Wirtschaft, vertreten durch die Vereinigung hessischer Unternehmerverbände (vhu), dass es nur im Zusammenwirken aller Beteiligten und im Sinne der Bewältigung einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe gelingen kann, die Ausstattung der hessischen Schulen mit moderner Informationstechnologie durchzuführen, zu erhalten und zugleich die Stärkung der Medienkompetenz von Schülern und Lehrern zu bewirken.

Für 2010 musste erneut eine Grundlage für die finanzielle Beteiligung des Landes geschaffen werden, die in den vergangenen Jahren durch bilaterale Vereinbarungen der Schulträger mit dem Kultusministerium erfolgte. Die Zusammenarbeit mit den kommunalen Schulträgern wird seitens des Kultusministeriums als Säule für Nachhaltigkeit angesehen und dient in erster Linie den Schulen, die bei einem Zuständigkeitsgerangel zwischen innerer und äußerer Schulverwaltung die Leidtragenden wären. Die Schwerpunkte der Landesaufgaben sollen neue Unterrichtsgestaltung, Lehrerbildung und Unterstützung der Schulen (Online-Dienste, pädagogischer Support) sein.
Nach den ursprünglichen Vorstellungen des Kultusministeriums sollten zur Verbesserung des Supports Landeszuwendungen in bilateralen Vereinbarungen als Projektförderung statt einer bisherigen Förderung nach S@Z-Schlüssel/Schülerzahl erfolgen.
Außerdem wollte das Land für die Medieninitiative S@Z die Zuwendungen für die Schulträger ab 2010 kürzen. Es wollte den Schulträgern lediglich 2,75 Mio. pro Jahr zukommen lassen statt bislang knapp 3,3 Mio. Euro. Die Schulträger verpflichten sich im Gegenzug vertraglich, Finanzmittel in mindestens gleicher Höhe zur Verfügung zu stellen. Tatsächlich schultern die Schulträger mittlerweile mindestens das Vier- bis Fünffache.  

Der Schul- und Kulturausschuss des Hessischen Städtetages hatte sich klar für eine Fortsetzung von Schule@Zukunft als Gemeinschaftsaufgabe zwischen Land und Schulträgern über das Jahr 2009 hinaus durch eine erneute Rahmenvereinbarung ausgesprochen. Er hat eine dauerhafte und der Investition in die Zukunft finanziell angemessene Beteiligung des Landes gefordert.
In Anbetracht der kontinuierlich zunehmenden Aufgaben bei Ausstattung und Support verschiebt sich das seit Jahren ohnehin bestehende Ungleichgewicht der Mittelaufwendungen weiter zu Ungunsten der kommunalen Schulträger.
Schulen machen zunehmend Kosten für pädagogischen Support und Software, für Lehrerfortbildung oder Onlinedienste im Schulverwaltungsnetz, beim Schulträger geltend, da die Zuweisungen des Staatlichen Schulamtes nicht ausreichen. Will das Land Hessen zukunftsorientierte Bildung, muss die gemeinsame Finanzverantwortung für Ausstattung und Support zur Vermittlung von Medienkompetenz in Schulen als Gemeinschaftsaufgabe im Hessischen Schulgesetz verankert werden.  

Bei den Zuwendungsmodalitäten hält der Schul- und Kulturausschuss die Aufnahme einer zusätzlichen Anreizkomponente für Schulträger mit dem Ziel, herausragendes Engagement im Bereich Support durch zusätzliche finanzielle Zuwendungen zu honorieren, nur dann für angebracht, wenn dies finanziell nicht zu Lasten der notwendigen Regelförderung geht. Die Schulträgerkommunen tragen ohnehin die Hauptlast zur Vermittlung von Medienkompetenz in Schulen. Wenn das Land schon Finanzmittel für diese Zukunftsinvestition kürzt, kann es nicht gleichzeitig den „goldenen Zügel“ anlegen, die Förderung auf den Support beschränken und sich aus der finanziellen Bewältigung der Medienausstattung zurückziehen.

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