Rechtsaufsicht beurteilt nicht gravierend unterschiedlich

Foto: HStT

Finanzen
31 Mai
Dienstag, 31. Mai 2011
Der Hessische Innenminister geht davon aus, dass seine Aufsichtsbehörden die hessischen Kommunen im Blick auf deren Haushaltsgestaltung nicht gravierend unterschiedlich behandeln. Dies geht aus seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage hervor (Landtagsdrucksache 18/3821).

 Der Hessische Innenminister ist davon überzeugt, dass seine Behörden die Aufsicht über die Haushaltsgestaltung der Kommunen nicht gravierend unterschiedlich handhaben. Dies geht aus seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage „betreffend rechtsaufsichtliche Gleichbehandlung hessischer Kommunen“ hervor (Landtagsdrucksache 18/3821).   

Der Fragesteller sieht es in seiner Vorbemerkung als erforderlich, dass die Landesregierung „vor dem Hintergrund der desaströsen Finanzsituation der Kommunen in Hessen, die durch die jüngsten Kürzungen im Kommunalen Finanzausgleich nochmals verschärft wurde …“, jetzt eine nachvollziehbare Linie der Landesregierung im Hinblick auf die Genehmigung kommunaler Haushalte notwendig sei. Dies gelte auch, wenn die Landesregierung Haushaltsauflagen verhänge oder rechtsaufsichtliche Maßnahmen im Haushaltsvollzug ergreife.   

Der Innenminister trägt vor, dass die bestehenden Vorschriften dafür Sorge tragen, die kommunale Finanzaufsicht einheitlich zu führen. Grundlage sei die Hessische Gemeindeordnung (§§ 135 bis 146 HGO) sowie Erlasse seines Hauses.   

Er nennt insbesondere die „Leitlinie zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte und Handhabung der kommunalen Finanzaufsicht über Landkreise, kreisfreie Städte und kreisangehörige Städte und Gemeinden“ (StAnz. 21/2010, S. 1470 f.). Diese Leitlinie sei in der Anwendung für alle Aufsichtsbehörden verbindlich. Die Regierungspräsidien hätten jährlich darüber zu berichten, wie sie diese Leitlinie vollziehen, und dabei die Berichte der Unteren Kommunalaufsichtsbehörden einzubeziehen.   

Zusätzlich fänden jährlich Besprechungen zwischen seinem Haus als Oberster Aufsichtsbehörde und den drei Regierungspräsidien statt. Die Ergebnisse dieser Besprechungen werden den Unteren Kommunalaufsichtsbehörden bekannt, was ebenso eine weitestgehend einheitliche Rechtsaufsicht gewährleisten solle.   

Der Innenminister verweist darauf, dass die 426 Städte und Gemeinden sowie die 21 Landkreise finanziell höchst unterschiedliche Gegebenheiten und Rahmenbedingungen hätten. Seine Behörden berücksichtigten „diese Differenziertheit“. Sie entschieden, indem sie bei ihren aufsichtlichen Entscheidungen die konkrete individuelle Situation der jeweiligen Kommune berücksichtigten und sich hierbei am gesetzlichen Rahmen orientierten. 

„Gravierende unterschiedliche Handhabungen werden durch die Evaluation der vorzulegenden Berichte, Erlasse des HMdIS, regelmäßige Dienstbesprechungen, aber auch einzelfallbezogene Konsultationen vermieden.“

Die seit Jahrzehnten bestehende Regelung, die beiden größten hessischen Städte Frankfurt und Wiesbaden der Kommunalaufsicht des Innenministers zu unterstellen, sei nach Auffassung der Landesregierung „angemessen“.

Termine

Alle Termine

Veröffentlichungen