Reduzierung der Komplexität des SGB II notwendig

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Soziales
24 Mai
Freitag, 24. Mai 2013
Es ist notwendig geworden, das SGB II einer umfassenden Revision zu unterziehen. Der Hessische Städtetag hat im Bereich der passiven und aktiven Leistungen und der allgemeinen Vorgaben Veränderungsbedarfe festgestellt und Forderungen und Gesetzesänderungsvorschläge aufgestellt.

Die immer komplexer gewordenen gesetzlichen Vorgaben des SGB II sorgen sowohl auf Seiten der Mitarbeitenden der Jobcenter als auch auf Seiten der Leistungsbezieher für Unverständnis.

An vielen Stellen stehen Arbeitsaufwand und Ergebnis in keinem Verhältnis. Die Nachvollziehbarkeit der Leistungsgewährung für die Empfänger ist aufgrund der Komplexität vielmals nicht mehr gegeben. Die Folge sind zum einen immer stärker beanspruchte Mitarbeitende und zum anderen unzufriedene Kunden.

Der Hessische Städtetag begrüßt in diesem Zusammenhang, dass sowohl das Bundesministerium für Arbeit und Soziales als auch der Deutsche Städtetag diese Thematik zukünftig aufgreifen wollen. Die Forderungen zum Bereich passive und aktive Leistungen wurden bereits an das Hessische Sozialministerium als auch an die Kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene übermittelt.

Die inhaltlichen Forderungen des Hessischen Städtetages im Einzelnen:

Passive Leistungen und Allgemeines
Eingliederungsleistungen

 

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