Städte fordern Drittelfinanzierung der Kinderbetreuung durch das Land

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Bildung, Kinder und Jugend
28 Feb
Mittwoch, 28. Februar 2018
Der Hessische Städtetag hat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen einige Änderungsvorschläge vorgebracht. Kinderbetreuung darf nicht nur aus kommunalen Haushalten bezahlt werden.

"Die Städte in Hessen erwarten, dass das Land aus eigenen Mitteln ein Drittel der Kosten für die Kinderbetreuung übernimmt", sagt der Vorsitzende des Ausschusses für Soziales und Integration des Hessischen Städtetages, Hanaus Bürgermeister Axel Weiss-Thiel, nach der 114. Sitzung in Offenbach am Main. „Einer Elterngebührenfreistellung und weiteren Maßnahmen zur Bildungsbeteiligung von Kindern stimmen wir inhaltlich zu, erwarten aber eine entsprechende Finanzierungsbeteiligung des Landes."

Durch immer weitergehende Maßgaben des SGB VIII und des HKJGB sowie deren Folgeregelungen steigen die Kosten für wachsende Qualität der Kinderbetreuung bei gleichzeitig sinkendem Gestaltungsspielraum der kommunalen Ebene überproportional. Deshalb unterstreicht der Hessische Städtetag auch seine Forderung an den Landesgesetzgeber, mindestens ein Drittel der kompletten Betriebskosten und der Investitionskosten für die Kinderbetreuung aus eigenen originären Landesmitteln anteilig zu übernehmen. Auch dies trägt zu einer Entlastung der Familien vor Ort bei.

"Elementar wichtig für die Städte und Gemeinden ist deswegen auch die Dynamisierung der Grund- und Qualitätspauschalen", sagt Weiss-Thiel. "Aufgrund von steigenden Qualitätsanforderungen und Tarifsteigerungen sind gesetzlich festgeschriebene Pauschalen schlecht für ein sich rasant entwickelndes Bildungssystem."

Der Ausschuss beschäftigte sich u. a. auch mit den Frühen Hilfen. Weiss-Thiel: "Hier unterstützen wir die Prioritätensetzung des Landes bezüglich eines Netzwerkes Frühe Hilfen mit qualifizierter Netzwerkkoordination."

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