Städte für den Tierschutz

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04 Mär
Mittwoch, 4. März 2015
Die Städte und Gemeinden in Hessen sind aktive Tierschützer. Die Veterinärbehörden bei den Oberbürgermeistern der kreisfreien Städte sind neben den Landkreisen für die Überwachung und Umsetzung des Tierschutzrechts in Hessen zuständig. Darüber hinaus leisten die Kommunen in vielfältiger anderer Hinsicht Beiträge für den Tierschutz. Knappe personelle Ressourcen und leere Kassen setzen dem kommunalen Engagement jedoch auch Grenzen.

Oberbürgermeister der kreisfreien Städte als Veterinärbehörde 
Seit der Kommunalisierung im Jahr 2005 sind in Hessen grundsätzlich die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister der kreisfreien Städte und die Landrätin oder Landrat in den Landkreisen für den Vollzug des Veterinärwesens zuständig. Dazu gehört u. a. die Verhütung und Bekämpfung von Tierseuchen, die Überwachung der Tierhygiene oder die Schlachttier- und Fleischuntersuchung. Zudem gehen die Veterinärbehörden Verstößen gegen das Tierschutzgesetz nach.
Zur Erfüllung dieser kommunalisierten Aufgaben erhalten die unteren Veterinärbehörden finanzielle Mittel des Landes. Diese Mittel sind jedoch bei weitem nicht auskömmlich. Der Hessische Städtetag fordert seit Jahren eine Aufstockung. 

Zusammenarbeit mit Tierheimen
Darüber hinaus arbeiten die Städte in der Regel mit den örtlichen Tierheimen zusammen, etwa wenn es darum geht, Fundtiere zu versorgen und unterzubringen. 

Tierschutz in der Stadt auf freiwilliger Basis
Es gibt weitere vielfältige Beispiele wie Kommunen Tierschutz betreiben. Die Stadt Darmstadt zum Beispiel ist schon lange aktiv, wenn es darum geht, die Lebensbedingungen der Tauben in der Stadt zu verbessern und hat hierzu aktuell einen Taubenschlag in der Stadtmitte auf dem Dach des Kaufhauses Karstadt errichtet, in dem die Tiere Schlaf-und Nistplätze finden. Der Schlag wird vom Tierheim betreut durch regelmäßige Futter-und Wassergabe und Säuberung sowie Austausch der Gelege gegen Gipseier. Erwartete Vorteile des im Aufbau befindlichen Projektes sind: Rückgang der futtersuchenden Tauben in der Fußgängerzone, erhebliche Verminderung der Verkotung an umliegenden Gebäuden und Aufbau eines gesunden stadtverträglichen Tierbestandes durch tiergerechtes Futter und bei Bedarf tierärztliche Betreuung. 

Hessischer Städtetag lehnt Zuständigkeit der Kommunen für Erlass so genannte Katzenschutzverordnungen ab
Auch das Leiden von herrenlosen oder wilden Katzen ist mancherorts ein Thema, das die Städte beschäftigt. Mit so genannten Katzenschutzverordnungen könnte unter bestimmten Umständen der unkontrollierte freie Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen beschränkt oder verboten oder gar eine Kastrationspflicht eingeführt werden. Das Tierschutzgesetz des Bundes ermächtigt die Landesregierung eine entsprechende Verordnung zu schaffen. Die hessische Regierung hat bisher von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht und möchte seine Zuständigkeit nun an die Kommunen abgeben. Der Hessische Städtetag hat sich deutlich gegen diese Zuständigkeit ausgesprochen und fordert von der Landesregierung eine hessenweite Verordnung. Denn der Aufwand für die einzelne Kommune, die eine entsprechende Katzenschutzverordnung erlassen und umsetzen möchte, wäre enorm hoch und mit den derzeit zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Mitteln nicht zu schultern. Zudem stellt sich die Frage, ob einzelne "Insellösungen" einzelner Städte und Gemeinden sinnvoll sind. 


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Runder Tisch Tierwohl
Der Tierschutz spielt auch für die schwarz-grüne Landesregierung eine bedeutende Rolle. Am 9. März 2015 ist der Auftakt zum Runden Tisch Tierwohl, den die Landesregierung einrichtet. Der Hessische Städtetag wird an der Initiative teilnehmen.

Termine

22 Apr

22.04.24 | 13:30 Uhr

AK Mobilität und Umwelt

Vidiokonferenz

25 Apr

25.04.24 | 10:00 Uhr

AG Steuern

Marburg

25 Apr

25.04.24 | 10:00 Uhr

AG Rechtsamtsleitungen

Limburg

06 Mai

06.05.24 | 10:00 Uhr

AG Frauenbeauftragte

Wiesbaden

06 Mai

06.05.24 | 14:00 Uhr

AG Soziales

Wiesbaden (2-tägig)

14 Mai

14.05.24 | 10:00 Uhr

Gemeinsamer Ausschuss KJC

Videokonferenz

16 Mai

16.05.24 | 10:00 Uhr

AG Personalamtsleitungen

Marburg

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Veröffentlichungen