Städte wollen Gerechtigkeit

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Bildung, Kinder und Jugend
14 Mai
Freitag, 14. Mai 2010
Die hessischen Städte wollen eine gerechte Verteilung der Fördermittel des Landes zum konnexitätsgerechten Ausgleich der Vorgaben aus der so genannten Mindestverordnung. Diese regelt bekanntlich Personalschlüssel und Gruppengrößen für die Bildung und Betreuung vor allem der Kinder bis zu sechs Jahren. Städte, welche die Vorgaben der Mindestverordnung schon frühzeitig erfüllt haben, dürfen nicht noch wegen dieses vorbildlichen Verhaltens von der Förderung nach der Mindestverordnung ausgeschlossen werden.

Dies ist das Ergebnis der 88. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Integration des Hessischen Städtetages Anfang Mai 2010 im Haus der kommunalen Selbstverwaltung in Wiesbaden. Die Sitzung fand großes Medienecho.

Die Teilnehmer waren sich einig: Es kann nicht sein, dass Bund und Länder den Städten und Gemeinden stetig neue Aufgaben und Standards zuweisen, dann aber ihren Teil der Verabredung gar nicht oder nur sehr schleppend erfüllen und die Städte und Gemeinden in Vorleistung treten und sich dabei erheblich verschulden müssen. 

Der Ausschuss für Soziales und Integration des Hessischen Städtetages hat deswegen das Land Hessen aufgefordert, zügig allen Städten und Gemeinden, die durch den eingeführten verpflichtenden höheren Fachkraftschlüssel und die geringere Gruppengröße in Tageseinrichtungen für Kinder entstandenen und entstehenden Mehrkosten dauerhaft auszugleichen. Es ist unerheblich, zu welchem Zeitpunkt vor dem 1.9.2009 eine Stadt oder Gemeinde einen höheren Fachkraftschlüssel eingeführt hat. 

Der Ausschuss für Soziales und Integration des Hessischen Städtetages fordert weiterhin

  • den Bund auf, dauerhaft sein Drittel an den Investitions- und Betriebskosten verbindlich zuzusagen,
  • den Bund auf, die kommunalen Spitzenverbände an den Gesprächen und Absprachen auf Bundes­ebene zu beteiligen,
  • das Land Hessen auf, die Bundesmittel zu 100 % zügig und unbürokratisch an die Städte und Gemeinden weiterzuleiten,
  • das Land Hessen auf, selbst jeweils ein Drittel für Investitionen und Betriebskosten für den Ausbau der Kinderbetreuung für Kinder unter drei Jahren dauerhaft als originäre Landesmittel bereitzustellen. 

Weitere Themen auf der Tagesordnung waren die Neuorganisation der Langzeitarbeitslosenbetreuung, die Arbeitsmarktpolitik der Landesregierung und die Pflegestützpunkte in Hessen. 

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