Städtetag stimmt Kommunalgesetzen in den meisten Punkten zu – teilweise aber deutliche Ablehnung

Präsident Stefan Gieltowski, Oberbürgermeister in Rüsselsheim - Foto: HStT

Recht, Personal und OrdnungFinanzenWirtschaft, Energie und Verkehr
11 Aug
Donnerstag, 11. August 2011
Am 11. August 2011 hat der Hessische Landtag Gesetzesänderungen zur Anhörung gestellt, die sich alle unter den Oberbegriff „Kommunalgesetze“ fassen lassen.

Präsident Stefan Gieltowski signalisierte für den Hessischen Städtetag Zustimmung zu den meisten der kommunalgesetzlichen Neuerungen, zeigte aber auch deutlich, mit welchen Änderungen sich die Kommunen nicht einverstanden erklären können.

Kritisiert hat Gieltowski im Namen des Städtetages insbesondere die Staffelung des Einleitungsquorums zum Bürgerbegehren und die für kreisangehörige Kommunen finanziell erdrosselnde Wirkung einer zwangsweisen Erhöhung der Kreisumlage.  

Die Staffelung des Einleitungsquorums zum Bürgerbegehren führt zu nicht nachvollziehbaren Ergebnissen: Dem Entwurf folgend würde die Einleitung eines Bürgerbegehrens in Rodgau (30.604 Wahlberechtigte) 3.061 Unterschriften, in Marburg (56.230 Wahlberechtigte) 2.812 Unterschriften und in Offenbach am Main (79.498 Wahlberechtigte) 2.385 Unterschriften erfordern. Warum in der Stadt Offenbach mit rund 120.000 Einwohnern über 600 Unterschriften weniger für ein Bürgerbegehren erforderlich sind als in der Stadt Rodgau mit rund 45.000 Einwohnern und weshalb in Offenbach die Unterschrift eines wahlberechtigten Bürgers mehr als doppelt so viel Gewicht haben soll wie eine solche in Rodgau, ist nicht nachvollziehbar.  

Der Hessische Städtetag sprach sich auch gegen die Genehmigungspflicht von Kassenkrediten aus. Präsident Gieltowski erklärte, dass eine langwierige Genehmigungsprozedur mit einem kurzfristigen Bedarf an Liquidität, etwa um Handwerksrechnungen zu begleichen, nicht zu vereinbaren sei.  

Richtig sei es dagegen, endlich das papierlose Zeitalter in der Arbeit der Stadtverordnetenversammlung gesetzlich zu unterlegen. Weniger Papier soll künftig die Arbeit in den Kommunalparlamenten befruchten. So sollen die Einladungen zu den Sitzungen der Gemeindevertretung bald in elektronischer Form (E-Mail) erfolgen. Bereits 2005 hat der Hessische Städtetag wegen des hohen organisatorischen und technischen Aufwands der bisher zulässigen digitalen Signatur für die Einladung per E-Mail geworben.  

Der Hessische Städtetag bedauerte, dass das Thema der Energie- und der Breitbandversorgung im Rahmen der Änderung der Gemeindeordnung seitens der Regierungsfraktionen im Hessischen Landtag nicht aufgegriffen wurde. Der Hessische Städtetag forderte, die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen im Bereich des Energiewesens und der Breitbandtelekommunikation zu erleichtern.  

Der Hessische Städtetag forderte darüber hinaus eine Regelung, die es den Kommunen ermöglicht, bei Straßenbaumaßnahmen nicht nur die direkten Anlieger mit hohen Beiträgen belasten zu müssen, sondern die Einwohner insgesamt zu geringeren – dafür wiederkehrenden – Beiträgen heranzuziehen.

Termine

Alle Termine

Veröffentlichungen