Tarifeinigung im öffentlichen Dienst

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Recht, Personal und Ordnung
04 Apr
Freitag, 4. April 2014
In der dritten Verhandlungsrunde haben sich die Tarifpartner auf einen Tarifabschluss verständigt. Die Einigung sieht Gehaltssteigerungen von 3,0 % ab März 2014 (mindestens 90 Euro) und weitere 2,4 % ab März 2015 vor.

Die Tarifpartner haben sich am 31. März/1. April 2014 in Potsdam auf einen Tarifabschluss verständigt. Dieser sieht folgende Eckpunkte vor:  

Die Tabellenentgelte werden
- ab 1.3.2014 um 3,0%, aber mindestens um 90 Euro und
- ab 1.3.2015 um weitere 2,4% erhöht.

Die Ausbildungs- und Praktikantenentgelte erhöhen sich
- ab 1.3.2014 um einen Festbetrag von 40 Euro und
- ab 1.3.2015 um einen Festbetrag von 20 Euro.

Hinsichtlich der Übernahme von Auszubildenden wird die bisherige Regelung bis 29.2.2016 verlängert.

Der Urlaubsanspruch beträgt generell 30 Tage pro Kalenderjahr; Auszubildende erhalten 28 Tage pro Kalenderjahr ab dem Jahr 2014.

Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund teilt hierzu mit: „Der Tarifabschluss wird die kommunalen Arbeitgeber nach ersten Einschätzungen mit rund 2,55 Mrd. Euro in 2014 und 2015 zusätzlich mit 2 Mrd. Euro belasten. Die Mitgliederversammlung der VKA hat dieser Einigung nach ausführlicher Diskussion mit breiter Mehrheit zugestimmt. Das Tarifergebnis ist für viele Städte und Gemeinden nur schwer verkraftbar. Auf der anderen Seite ist es gelungen, den Sockelbetrag zu verhindern. Positiv ist weiter die Laufzeit von 24 Monaten zu werten. Da dieses Ergebnis auch aus Sicht der Gewerkschaften schwer zu vermitteln war, wäre bei Ablehnung ein Scheitern der Verhandlungen unabweisbar gewesen. Ein folgendes Schlichtungsverfahren hätte aller Voraussicht nach zu keinem besseren Ergebnis geführt.“

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