Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst

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Recht, Personal und Ordnung
09 Okt
Freitag, 9. Oktober 2015
Am 30. September 2015 konnte in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst eine Tarifeinigung erzielt werden. Der Tarifabschluss hat ein Kostenvolumen von rd. 315 Millionen Euro. Um durchschnittlich 3,3 % steigen die Entgelte der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst. Die Laufzeit liegt bei fünf Jahren, beginnend ab dem 1. Juli 2015.

Die Mitgliederversammlung der VKA hat dem Tarifergebnis in ihrer Sitzung am 30. September 2015 mehrheitlich zugestimmt. Der Tarifabschluss geht bei vielen Kommunen an die Grenzen der finanziellen Leistungsfähigkeit. Die Mitgliederversammlung der VKA hat bei ihrer Entscheidung auch die mit den angedrohten neuerlichen Streiks verbundenen weiteren massiven Belastungen für die Eltern und ihre Kinder berücksichtigt.

Die Gewerkschaften müssen dem Tarifergebnis noch zustimmen. Die Urabstimmungen sollen in der nächsten Woche beginnen und rd. zwei Wochen dauern. Die Erklärungsfrist endet am 31. Oktober 2015.

Die Ergebnisse der Tarifverhandlungen zum Sozial- und Erziehungsdienst vom 28. bis 30. September 2015 im Einzelnen:

  1. Die Tarifvertragsparteien Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) sowie ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft und dbb beamtenbund und tarifunion verständigen sich zum Abschluss der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes auf neue Regelungen.
  2. Die Regelungen der Anlage 3 finden auf Beschäftigte, die spätestens mit Ablauf des 30. September 2015 aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sind, nur Anwendung, wenn sie dies bis 31. Dezember 2015 schriftlich beantragen. Für Beschäftigte, die spätestens mit Ablauf des 30. September 2015 aufgrund eigenen Verschuldens ausgeschieden sind, gelten die Regelungen der Anlage 3 nicht.
  3. Die Tarifvertragsparteien prüfen nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen, ob eine Faktorisierung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren und für behinderte Kinder im Sinne des § 2 SGB IX möglich ist.
  4. Die Tarifvertragsparteien werden sich ab dem 1. Juli 2019 über die Erfahrungen mit dem Tarifabschluss für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst vom 30. September 2015 austauschen und die Frage einer Weiterentwicklung erörtern.
  5. Die Tarifvertragsparteien verständigen sich darauf, dass im Fall der Vereinbarung der stufengleichen Höhergruppierung im Rahmen der neuen Entgeltordnung für den Bereich der VKA (Abschnitt II Nr. 4 und der Anlage 4 der Verhandlungsniederschrift über die Sitzung der Steuerungsgruppe am 21. Oktober 2013) zum gleichen Zeitpunkt auch für Beschäftigte gilt, deren Eingruppierung sich nach dem Anhang zu der Anlage C (VKA) zum TVöD richtet.
  6. Die Gewerkschaften haben darum gebeten, den Gewerkschaftsmitgliedern in den Einrichtungen des Sozial- und Erziehungsdienstes zu ermöglichen, die Ergebnisse der Verhandlungen im Rahmen von Versammlungen während der Arbeitszeit zu diskutieren. Die Mitgliederversammlung der VKA gibt dazu keine Empfehlung ab, sondern hat die Entscheidung hierüber jedem Arbeitgeber anheimgestellt.
  7. Die VKA erklärt, dass von Maßregelungen (Abmahnung, Entlassungen o. ä.) und einer Verschiebung von Stufenaufstiegen aus Anlass gewerkschaftlicher Streiks, die bis einschließlich 30. September 2015, 24:00 Uhr, durchgeführt wurden, abgesehen wird, wenn sich die Teilnahme an diesen Streiks im Rahmen der Regelungen für rechtmäßige Arbeitskämpfe gehalten hat. Entsprechendes gilt für mit dem Tarifkonflikt im Zusammenhang stehende Versammlungen, die bis einschließlich 2. Oktober 2015 durchgeführt werden.


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