Übertragung des Tarifergebnisses für die Angestellten im Öffentlichen Dienst auf die Beamtinnen und Beamten

Bild: Aytuncoylum, Fotolia

16 Mär
Donnerstag, 16. März 2017
Das Tarifergebnis für die Angestellten im Öffentlichen Dienst soll auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden. Zudem ist ab August 2017 eine Reduzierung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit bei Erhalt des Lebensarbeitszeitkontos vorgesehen.

Am 14. März 2017 hat die Hessische Landesregierung mitgeteilt, dass das Tarifergebnis für die Angestellten im Öffentlichen Dienst auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden soll.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Plus 2,0 Prozent ab dem 1. Juli 2017
- Sozialkomponente, mindestens 75 Euro
- Plus 2,2 Prozent ab dem 1. Februar 2018
- Arbeitszeitverkürzung auf 41 Stunden pro Woche bei Erhalt des Lebensarbeitszeitkontos ab dem 1. August 2017
- Hessenweites Jobticket für den öffentlichen Personennahverkehr für alle Landesbediensteten ab dem 1. Januar 2018.

Sowohl die Arbeitszeitreduzierung als auch der Erhalt des Lebensarbeitszeitkontos entspricht einer Forderung des Hessischen Städtetages:
Im Anhörungsverfahren zur Vierten Verordnung zur Änderung der Hessischen Arbeitszeitverordnung haben wir darauf hingewiesen, dass das Lebensarbeitszeitkonto die Möglichkeit bietet, im Einzelfall flexibler handeln zu können und diese Flexibilität sowohl von den Dienstherrn als auch von den Beamtinnen und Beamten als vorteilhaft wahrgenommen wird. Insofern begrüßen wir die Absicht, das Lebensarbeitszeitkonto beizubehalten und die Inanspruchnahme des Zeitguthabens durch eine Überarbeitung der Richtlinien zu erleichtern.

Die Absenkung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 42 auf 41 Stunden für die Beamtinnen und Beamte bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres erscheint, nicht zuletzt aufgrund der demographischen Entwicklung und der Gestaltung der Arbeitszeit in den anderen Bundesländern und beim Bund, geboten.
Hinsichtlich der avisierten Besoldungs- und Versorgungsanpassung gehen wir davon aus, dass die Anhörung zu dem Gesetzentwurf für ein Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung im April 2017 beginnen wird.

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