Weichenstellung für Jahrzehnte: Hessischer Städtetag bündelt die Bewertung dreier außerordentlich wichtiger Landesvorhaben

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Finanzen
19 Sep
Dienstag, 19. September 2017

1. Zu den drei Landesvorhaben

1.1 HESSENKASSE – Gewerbesteuerumlage – Kindergartengebühren- Freistellung

Drei außerordentlich wichtige Landesvorhaben haben Präsidium und Hauptausschuss des hessischen Städtetages im Rahmen ihrer Tagung am 14.09.2017 in Rüsselsheim gebündelt und gemeinsam bewertet.

Das Land beabsichtigt Weichenstellungen mit finanziellen Folgewirkungen, die insgesamt in den nächsten 30 Jahren in den hessischen kommunalen Haushalten zweistellige Milliardenbeträge binden. Eine solch gravierende Weichenstellung erfordert es nach Einschätzung des Finanzausschusses, die drei Themen zusammen zu führen und die Folgewirkungen im Zusammenhang zu analysieren.

1.2  Stimmen der Oberbürgermeister

Präsident Patrick Burghardt und Erster Vizepräsident Sven Gerich haben nach der Präsidiumssitzung ihre Position verdeutlicht.

Präsident Oberbürgermeister Patrick Burghardt aus Rüsselsheim:

"Wir sind dem Land Hessen grundsätzlich dankbar, dass es die Lage der hochverschuldeten Städte und Gemeinden nicht aus den Augen verliert, die Kommunen unterstützen und zur Umsetzung der medial geforderten Elternfreistellung den Ausfall der Gebühren erstatten will. Wir müssen aber auch im Blick haben, dass viele Städte und Gemeinden selbst einen harten Weg des Sparens gegangen sind, um die Haushalte zu konsolidieren und deswegen verständlicherweise jetzt nicht kurz oder kurz nach ihrer Zielerreichung durch solidarische Finanzleistungen an andere Kommunen vom Ziel wieder abkommen wollen. Deswegen lehnen wir es ab, dass sich die Hessenkasse aus einer Umlage speist, die den bisherigen Fonds Deutsche Einheit ab 2019 fortsetzt."

Erster Vizepräsident Oberbürgermeister Sven Gerich aus Wiesbaden:

„Die Position des Hessischen Städtetages zur Freistellung von Elterngebühren ist seit Jahrzehnten gleich: Der Gebührenausfall soll ausschließlich mit originären Landesmitteln kompensiert werden. Der Kommunale Finanzausgleich darf durch die Elternfreistellung nicht befrachtet und damit das Geld den Kommunen entzogen werden. Die Kindergartenplätze unserer Mitglieder sind qualitativ hochwertig. Deswegen wollen wir zudem, dass die Förderbeträge des Landes gleich welcher Art dynamisiert werden, damit Betriebskostensteigerungen berücksichtigt werden können."

2.   Zu den Landesvorhaben im Einzelnen

2.1 Befrachtung des KFA mit Elternfreistellung für Kindergartengebühren

Die Führungsgremien des Hessischen Städtetages lehnen es ab, den Kommunalen Finanzausgleich mit Mitteln zur Freistellung der Eltern von der Kindergartengebühr zu befrachten. Die Befrachtung entzieht den Kommunen jährlich Finanzmittel in Höhe von 155 Mio. Euro. Das Land will die Mittel anrechnen, welche bisher schon wegen der Befrachtung für das dritte Kindergartenjahr abfließen und kommt so auf einen jährlichen KFA-Mittel-Entzug zu Lasten der Kommunen von nur rund 90 Mio. Euro.

2.2  Gewerbesteuerumlage – Landesinitiative mit kommunalen Folgelasten zu befürchten

Die Führungsgremien des Hessischen Städtetages wenden sich gegen die Absicht der Landesregierung, gemeinsam mit anderen westlichen Bundesländern dafür zu streiten, die Gewerbesteuerumlage ab 1.1.2020 zu erhöhen. Diese Erhöhung ginge auch zu Lasten der hessischen Kommunen und würde sie ab 2020 bis zu 400 Mio. Euro jährlich kosten.

Derzeit ist die von den Kommunen zu erbringende Gewerbesteuerumlage für die Zeit ab 1.1.2020 auf 20,5 Punkte festgesetzt.

Die Geschäftsstelle des hessischen Städtetages ist zudem damit beauftragt, mit der zuständigen Fachebene beim Finanzministerium eine Klärung herbeizuführen: Verbleibt dem Land ab dem 1.1.2020 ein nennenswerter Überschuss aus dem Länderfinanz­ausgleich nur dann, wenn der Bundesgesetzgeber das Gemeindefinanzreformgesetz zu Lasten der – westdeutschen – Kommunen abändert und die Gewerbesteuerumlage hin­sichtlich des an die Länder abzuführenden Anteils (49,5 Punkte) auf das Niveau des Jahres 2019 anhebt?

2.3 Hessenkasse – Städtetag grundsätzlich positiv gestimmt, aber nicht bezüglich aller Punkte der Finanzierung

Die Führungsgremien des Hessischen Städtetages haben sich prinzipiell positiv zur Hessenkasse gestellt, jedoch die Finanzierung nicht durchgängig akzeptiert. Sie wollen die HESSENKASSE nicht dadurch finanzieren, dass sie ihre zum 31.12.2018 endende Umlagepflicht an den „Fonds Deutsche Einheit“ durch die Umlage für eine Art „Landesfonds Hessenkasse“ ersetzen.

Dieser Landesfonds soll nach Vorstellung des Lan­des ab 1.1.2019 die bisherige Verpflichtung der hessischen Kommunen zur Zahlung einer rund fünfprozentigen Gewerbesteuerumlage an den Fonds Deutsche Einheit bezüglich der kommunalen Zahlpflicht fortsetzen. Der Landesfonds würde jährlich rund 60 Mio. Euro von den hessischen Städten und Gemeinden abfließen lassen.

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