Zahl der Inobhutnahmen im Jahr 2012 auf neuem Höchststand

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Bildung, Kinder und Jugend
21 Aug
Mittwoch, 21. August 2013
Im Jahr 2012 haben die Jugendämter in Deutschland 40.200 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen. Das waren 1.700 oder 5 % mehr Kinder als im Jahr 2011. Auch in Hessen stieg die Zahl um etwa 5 % auf rund 3.000 Inobhutnahmen an.

Die Zahl der Inobhutnahmen hat damit in den letzten Jahren stetig zugenommen, gegenüber dem Jahr 2007 (28.200 Inobhutnahmen) ist sie um 43 % gestiegen. Die Zahlen belegen, dass die kommunalen Maßnahmen und Anstrengungen wirken und aus kommunaler Sicht alles unternommen wird, um einen wirksamen Kinderschutz sicherzustellen.

Allerdings hat dies auch seinen Preis. Niemand in Deutschland darf sich mehr wundern, dass die Kosten der Jugendhilfe damit enorm ansteigen. Die Kosten der Inobhutnahmen tragen zunächst immer die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (§ 89b SGB VIII) und damit letztlich die Städte und Gemeinden. Ein Rückgriff auf die Erziehungsberechtigten nach § 91 Abs. 1 Nr. 7 SGB VIII verläuft aufgrund unterschiedlichster Gründe in aller Regel erfolglos, sodass die öffentliche Hand letztlich für die Kosten aufkommt.

Die in § 42 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) enthaltenen Vorschriften zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sind Ausdruck des Wächteramtes der staatlichen Gemeinschaft (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG). Eine Inobhutnahme ist eine kurzfristige Maßnahme der Jugendämter zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die sich in einer akuten, sie gefährdenden Situation befinden, in der die Eigenständigkeit und die Selbstverantwortlichkeit der Eltern an ihre Grenzen stößt. Jugendämter nehmen Minderjährige auf deren eigenen Wunsch oder auf Grund von Hinweisen anderer, beispielsweise der Polizei oder von Erziehern in Tageseinrichtungen für Kinder, Sozialpädagogen in Jugendeinrichtungen und Lehrern in Obhut und bringen sie in einer geeigneten (stationären) Einrichtung oder bei einer anderen Bezugs- oder Vertrauensperson des Kindes oder des Jugendlichen unter.

Das Jugendamt erhält mit dieser Regelung die Befugnis, über den Aufenthalt des Kindes oder des Jugendlichen zu bestimmen und in dem Aufnahmezeitraum die erforderlichen Erziehungsaufgaben wahrzunehmen. Die Erziehungsberechtigten werden unverzüglich von dieser Maßnahme unterrichtet. Außerdem wird mit ihnen zusammen das Gefährdungsrisiko abgeschätzt. Ziel der Inobhutnahme ist und bleibt damit eine sozialpädagogisch betreute Schutzgewährung im Rahmen einer Krisenintervention. Das bloße „Verwahren“ hat die Regelung des § 42 SGB VIII damit nicht im Blick.

Die meisten (27.800 oder 69 %) der in Obhut genommenen jungen Menschen lebten vor den Inobhutnahmen bei ihren Eltern oder einem Elternteil.

15.700 Kinder und Jugendliche (39 %) kehrten nach den Inobhutnahmen wieder zu den Sorgeberechtigten zurück. Für 12.800 Minderjährige (32 %) schloss sich an die Inobhutnahme eine Hilfe zur Erziehung an, in drei von vier Fällen bedeutete das eine Erziehung außerhalb des eigenen Elternhauses, z. B. in einer Pflegefamilie oder in einem Heim. In 5.300 Fällen (13 %) waren sonstige stationäre Hilfen notwendig, beispielsweise in einem Krankenhaus oder der Psychiatrie.

Mit einem Anteil von 43 % (17.300 Kinder und Jugendliche) war die Überforderung der Eltern bzw. eines Elternteils der häufigste Anlass für die Inobhutnahme eines Minderjährigen. Weiter stark zugenommen hat die Zahl der Minderjährigen, die auf Grund einer unbegleiteten Einreise aus dem Ausland in Obhut genommen wurden. Insgesamt kamen 2012 rund 4.800 Kinder und Jugendliche ohne Begleitung über die Grenze nach Deutschland, gut fünf Mal mehr als im Jahre 2007 (900 Minderjährige).

In Hessen hat die Zahl der Inobhutnahmen ebenfalls erheblich zugenommen. Waren es im Jahre 2007
1.986 Inobhutnahmen, so betrug die Zahl 2011 2.899. Im Jahre 2007 wendeten die hessischen Jugendämter 17.792.000 Euro für den Bereich der Inobhutnahmen auf, im Jahre 2011 31.870.000 Euro. Durchschnittlich kostet damit jeder Fall rund 11.000 Euro pro Jahr.

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