Zwölf Mitglieder des Hessischen Städtetages klagen gegen die Kompensationsumlage des Landes Hessen

Klageschrift mit Bordmitteln: Geschäftsführender Direktor Dr. Jürgen Dieter und Referatsleiter Dr. Ben Michael Risch - Foto: HStT

Finanzen
09 Dez
Freitag, 9. Dezember 2011
Mit „Bordmitteln“ der Geschäftsstelle, ohne Professoren und Gutachter, unterstützt der Hessische Städtetag zwölf hessische Kommunen bei deren Klage gegen die erstmals 2011 eingeführte, dieses Jahr 63 Mio. Euro schwere Kompensationsumlage. Dr. Dieter hat den Text zur Begründetheit, Dr. Risch u. a. den Text zum Sachverhalt und zur Zulässigkeit der Klage entwickelt.

Zwölf Mitgliedstädte des Hessischen Städtetages haben am 6. Dezember 2011 beim Staatsgerichtshof für das Land Hessen eine kommunale Grundrechtsklage gegen das Finanzausgleichsänderungsgesetz 2011 eingereicht.

Mit dem im Dezember 2011 verabschiedeten Finanzausgleichsänderungsgesetz 2011 hat der Gesetzgeber die so bezeichnete „Kompensationsumlage“ neu eingefügt (§ 40 c des Gesetzes). Die zwölf Klägerinnen wenden sich gegen diese bisher unbekannte Umlage.

Das Land zieht die Kompensationsumlage für Zwecke des eigenen Landeshaushalts ein. Schlussendlich will es die Mittel aus seinem Haushalt an die Kreise (kreisfreie Städte und Landkreise) auszahlen, um diesen einen teilweisen Ausgleich zu geben. Das Land hat den Kreisen nämlich ebenfalls mit Wirkung ab Januar 2011 die über Jahrzehnten verbrieften Anteile an der Grunderwerbssteuer genommen.

Erstmals im laufenden Rechnungsjahr 2011 müssen alle kreisangehörigen Kommunen diese Kompensationsumlage zahlen. Haben die Klägerinnen Erfolg, wirkt die Entscheidung zugunsten aller 421 hessischen kreisangehörigen Städte und Gemeinden. 

Bei den Klägerinnen kommt verstärkend hinzu, dass die ihnen jährlich zukommenden Schlüsselzuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich nicht einmal reichen, um diese Kompensationsumlage zu decken. Erstmals in der hessischen Nachkriegsgeschichte kommt es somit dazu, dass einzelne hessische Gemeinden mehr Geld an das Land abführen müssen als ihnen aus dem Topf des Finanzausgleichs zusteht. Sie erhalten „negative Schlüsselzuweisungen“.

Erstmals in der hessischen Nachkriegsgeschichte kommt es in diesem Jahr 2011 dazu, dass einzelne hessische Gemeinden mehr Geld an das Land abführen müssen als ihnen aus dem Topf des Finanzausgleichs zusteht. Sie erhalten „negative Schlüsselzuweisungen“.

Der Hessische Städtetag hatte schon im Gesetzgebungsverfahren darauf hingewiesen, dass der Landesgesetzgeber nicht befugt ist, den Städten durch Grundgesetz verbriefte Steuermittel zu entziehen. Nach der Hessischen Verfassung ist es Aufgabe des Landes, seine Kommunen zu finanzieren.

In allen klagenden Städten stehen die Stadtverordnetenversammlungen hinter der Klage. In jeder klagenden Stadt wurde ein entsprechender Beschluss gefasst. Allerdings haben auch viele andere Städte beschlossen, sich gegen die Kompensationsumlage zu wehren. 

Für besonderes Unverständnis unter den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der kreisangehörigen Kommunen sorgt die Tatsache, dass die Kompensationsumlage bei der Bemessung der Kreisumlage nicht abgezogen wird. Dr. Jürgen Dieter führt hierzu aus: „Alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden Hessens zahlen ihre Kreisumlage unter Anrechnung von Finanzmitteln, die ihnen das Land genommen hat. Kein Euro, der bereits als Kompensationsumlage an das Land Hessen geflossen ist, darf in die Grundlage der Kreisumlage einfließen.“

Abschließend gibt Dieter der Hoffnung Ausdruck, dass das Land Hessen die jetzt anstehende grundlegende Reform des kommunalen Finanzausgleichs nutzt, um den Gedanken der Kompensationsumlage aufzugeben. 

 

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