Neues hessisches Schulgesetz: Schulträger fordern mehr Beteiligung

Staatssekretär Brockmann und Bürgermeisterin Ebeling - Foto: HStT

Bildung, Kinder und Jugend
22 Dez
Mittwoch, 22. Dezember 2010
Der Schul- und Kulturausschuss des Hessischen Städtetages hat unter Leitung der beiden Schuldezernentinnen aus Frankfurt, Bürgermeisterin Jutta Ebeling, und aus Wiesbaden, Stadträtin Rose-Lore Scholz, mehr Beteiligung der Kommunen an der Bildungsgestaltung in Hessen gefordert. Gast im Ausschuss war auch Staatssekretär Brockmann vom Hessischen Kultusministerium.

 „Das neue hessische Schulgesetz muss für die Kommunen als Schul- und Bildungsträger eine stärkere Beteiligung in Angelegenheiten der Schule vorsehen“. So fassen die beiden Schuldezernentinnen Jutta Ebeling aus Frankfurt am Main und Rose-Lore Scholz aus Wiesbaden die Beratungen des Schulausschusses des Hessischen Städtetages zusammen.
 
„Gemeinsames Ziel bei der Weiterentwicklung des Bildungssystems muss eine staatlich-kommunale Verantwortungsgemeinschaft auf Augenhöhe sein“, so Bürgermeisterin Ebeling als Vorsitzende des Schul- und Kulturausschusses des Hessischen Städtetages.   

Für seine Forderungen hatte der Schulausschuss einen kurzen Weg: Staatssekretär Brockmann kam persönlich mit seiner Mannschaft in das Haus der kommunalen Selbstverwaltung in Wiesbaden, um die vom Hessischen Kultusministerium vorgelegten Änderungen mit dem Städtetag zu besprechen.

Die Forderungen des Hessischen Städtetages beziehen sich vor allem auf zwei einschneidende Änderungen im neuen Gesetz: die so genannte „inklusive“ Bildung und die neue Selbstständigkeit von Schule. 

So darf nach Überzeugung des Schulausschusses die sonderpädagogische Förderung an allgemeinen Schulen nur auf der Grundlage von Konzepten eingeführt werden, die mit dem jeweiligen Schulträger abgestimmt sind. Der Städtetag unterstützt die sonderpädagogische Förderung nach der UN-Behindertenrechtskonvention zum sonderpädagogischen Unterricht in der Schule, erwartet aber, dass die finanziellen Konsequenzen, die das Landesgesetz bei den Schulträgern auslöst, mit entsprechendem Landesgeld nach dem so genannten Konnexitätsprinzip abgedeckt werden.   

Wichtig ist auch, dass selbstständige Schulen nur eingerichtet werden, wenn Inhalte und Organisation einvernehmlich mit dem Schulträger bestimmt werden. Die beiden Dezernentinnen: „Selbstverständlich unterstützen wir, dass Schulen mehr eigene Verantwortung bekommen. Wir müssen dabei aber mitgestalten können, um der Rolle als örtlicher Bildungsträger gerecht werden zu können.“ Auch hier gelte das Konnexitätsprinzip für die  durch das Landesgesetz zusätzlich anfallenden Kosten.

Aus Sicht des Hessischen Städtetages ist es für den erfolgreichen Ausbau von Ganztagsschulen unerlässlich, dass die Arbeitszeit der Lehrer umgestellt wird. Sie müssen darauf verpflichtet werden, für eine bestimmte Zeitspanne an der Schule anwesend zu sein.

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