Hessischer Städtetag zum Kinder-Urteil des Staatsgerichtshofes: Land muss zeitnah Kostenausgleich schaffen

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SozialesFinanzen
06 Jun
Mittwoch, 6. Juni 2012
Der Staatsgerichtshof hat heute das bestätigt, was die Städte, Gemeinden und der Hessische Städtetag schon immer vorgetragen haben: Die Änderungen des Landes bei Gruppengröße und Fachkraftschlüssel in Tageseinrichtungen für Kinder hat eine den Gemeinden obliegende Aufgabe verändert und zu einer Mehrbelastung der Gemeinden in ihrer Gesamtheit geführt, für die das Land zeitnah einen Kostenausgleich zu schaffen hat.

„Zwar haben wir das Verfahren formal nicht gewonnen, dafür aber inhaltlich das erreicht, was wir wollten“, sagt der Präsident des Hessischen Städtetages, der fuldische Oberbürgermeister Gerhard Möller. „Das Land muss jetzt schnellstmöglich das nächste Gesetzgebungsverfahren nutzen und die Verpflichtung zu einem Kostenausgleich erfüllen.“

Durch die Veränderung der Standards der Aufgabenerfüllung in der Mindestverordnung ist eine den Gemeinden als eigene Pflichtaufgabe obliegende Aufgabe im Sinne der Hessischen Verfassung verändert worden. Nach Sinn und Zweck der verfassungsgerichtlichen Regelung des Art. 137 Abs. 6 Satz 2 darf der gebotene Ausgleich aber nicht unbegrenzt aufgeschoben werden. Er hat vielmehr zeitnah zu erfolgen. Die Ausgleichspflicht kann damit weder in ihrem sachlichen Gehalt abbedungen noch eingeschränkt werden.

Der Staatsgerichtshof hat die Mindestverordnung zwar nicht aufgehoben, aber ausdrücklich die Konnexität anerkannt. „Damit haben die 39 Städte, zu denen auch Fulda gehört, ihre Auffassung in vollem Umfang bestätigt erhalten“, so Präsident Möller. Das Land hatte bisher bestritten, dass die Veränderung beim Personal und bei der Gruppengröße das verfassungsrechtliche Konnexitätsgebot tangieren würde. Der Staatsgerichtshof habe mit seinem Urteil dankenswerterweise dafür gesorgt, dass die Verfassung nicht wirkungslos bleibe, wenn das Land den Gemeinden verschärfte Standards auferlege. Damit habe das höchste hessische Gericht eine wichtige Weichenstellung für die Zukunft bestätigt.

Möller zeigte sich sehr erleichtert und erfreut, dass mit dieser Entscheidung Klarheit geschaffen werde und die kommunale Selbstverwaltung gestärkt sei. Jetzt sei das Land am Zuge, sehr zeitig den Kostenausgleich für die Mehrforderung auf den Weg zu bringen. Möller dankte ausdrücklich der Geschäftsstelle unter den Direktoren Dr. Jürgen Dieter und Stephan Gieseler für ihre Prozessführung und Beharrlichkeit.

Das Präsidium des Hessischen Städtetages wird sich in seiner nächsten Sitzung am 28. Juni 2012 in Hochheim am Main intensiv mit dem Urteil befassen, vor allem mit den Konsequenzen für die vielen weiteren und künftigen Konnexitätsverfahren.

Zum Herunterladen:
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