Aufgaben
Willensbildung
Die erste Aufgabe der Geschäftstelle ist es, die Willensbildung des Verbandes zu organisieren und im Verfahren zu begleiten. Sie bereitet daher die Sitzungen der Verbandsgremien vor, erstellt die Sitzungsunterlagen und unterbreitet Entscheidungsvorschläge. Darüber bereitet sie die Willensbildung durch Umfrage oder in der Diskussion in fachlichen Arbeitsgemeinschaften vor.
Interessenvertretung
Die Geschäftsstelle vertritt im laufenden Geschäft die regelmäßig durch Willensbildung in den Gremien definierten Verbandsinteressen nach außen.
Zu diesem Zweck steht sie mit allen Ansprechpartnern, insbesondere den Vertretern der Landesregierung, in stetigem Kontakt.
Informationen
Die Geschäftsstelle vermittelt Informationen an die Mitglieder des Hessischen Städtetages.
Rundschreiben
Sie werden zu aktuellen Ereignissen erstellt und den Mitgliedern per E-Mail zugesandt. Darüber hinaus ist es möglich, die Rundschreiben im E-Mail-Service zu abonnieren.
Nachrichtendienst und Intranet
Der Nachrichtendienst erscheint etwa alle zwei Wochen und fasst wichtige Themen sowie Rundschreiben, Stellungnahmen und Pressemitteilungen der letzten Wochen zusammen. Er gibt der gesamten Verwaltung einen Überblick über die aktuellen Themen. Der „Nachrichtendienst“ erscheint seit Anfang 2010 elektronisch und wird in geringer Auflage per Post versandt.
Das Informationsangebot der Geschäftsstelle wird durch die systematische Aufbereitung des vorhandenen Wissens im Mitgliederbereich dieser Homepage erst vollständig. In der Rubrik Themen sind alle Rundschreiben und Stellungnahmen fachlich untergliedert. Der Mitgliederbereich der Homepage ist daher die zentrale Wissensdatenbank für alle Mitglieder.
Informationen Hessischer Städtetag und Internet
Die „Informationen“ wenden sich an die Amts- und Mandatsträger unserer Mitglieder und an die interessierte Öffentlichkeit, Landtagsabgeordnete und Regierungsvertreter eingeschlossen. In jährlich acht bis zehn Ausgaben berichtet die Geschäftstelle über die landes- und kommunalpolitischen Ereignisse und bewertet diese Entwicklungen im Sinne der Interessen der Mitglieder. Die Informationen erscheinen in einer Auflage von rd. 5.000 Exemplaren. Mitglieder erhalten die Hefte kostenfrei.
Amts- und Mandatsträger, aber auch die Verwaltungen unserer Mitglieder können sich tagesaktuell auf der Homepage des Hessischen Städtetages informieren.
Beratung
Schließlich ist es eine zentrale Aufgabe der Geschäftstelle, die Mitglieder in strategischen Aufgabenstellungen oder Einzelfragen zu beraten. Zu diesem Zweck erstellt sie Satzungs- und Vertragsmuster, Handreichungen sowie Handlungsempfehlungen. Darüber steht die Geschäftstelle für alle Rechtsfragen und Fragen zur Verwaltung und Organisation zur Verfügung und vertritt die Mitglieder vor Gericht.