Umwelt, Bau, Planung, Stadtentwicklung und Vergabe
Allianz für Wohnraum in Hessen
Grundlegendes
Die Versorgung mit bezahlbarem und angemessenem Wohnraum stellt Politik und Wirtschaft vor eine große Herausforderung. Dabei dürfen nach Ansicht des Landes Hessen nicht nur das Rhein-Main-Gebiet und die anderen Verdichtungsräume, sondern auch die ländlichen Regionen nicht aus dem Blick verloren werden.
Im Rahmen der Allianz für Wohnen in Hessen will sich die Hessische Landesregierung unter Federführung des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz diesem zentralen Thema verstärkt widmen.
Durch die Allianz soll die Zusammenarbeit und Vernetzung der vielfältigen Akteure und deren Interessen im weiten Feld der Wohnungspolitik verbessert werden. Daher sollen auf regelmäßigen Schwerpunktveranstaltungen die Akteure zusammengebracht werden, um gemeinsam zu diskutieren und Vorschläge für Lösungsmöglichkeiten zu den aktuellen Themen der Wohnungspolitik zu entwickeln.
Die Auftaktveranstaltung hat am 20.7.2015 in Wiesbaden stattgefunden. Am 29. September 2015 wurde das Bündnispapier / Memorandum unterzeichnet.
Das Bündnis arbeitet folgendermaßen: Zu drei Themenschwerpunkten gibt es jeweils eine Arbeitsgruppe, die im November und dann nochmals nach Vereinbarung im Februar 2016 tagen werden.
Die Aufgaben der Arbeitsgruppen lauten:
- Themen sortieren und bewerten
- Schwerpunkte / Prioritäten bilden
- Beiträge / Maßnahmen vorschlagen
- Verantwortliche / Anstoßgeber benennen
- Neuentwicklung kreativer neuer Ansätze
- Sprecher wählen, der die Ergebnisse im Frühjahr 2016 in der großen Runde vorstellt.
Die Themen reichen von Planungs-, Bau- und Wohnungsbauförderungsfragen bis hin zu sozialen und integrativen Fragestellungen. Das Thema Flüchtlinge wird mitbesprochen.
Für den Hessischen Städtetag wird Frau Baudirektorin Dipl.-Ing. Ursula Brünner,
Abteilungsleitung 61.S Stadterneuerung und Wohnungsbau, Stadt Frankfurt am Main, in den Arbeitsgruppen 1 und 3, Herr Kulle, Stadt Marburg, in der Arbeitsgruppe 3 und die Herren Skib, Gießen, und Hofmeister, HStT-Geschäftsstelle, in der Arbeitsgruppe 2 mitarbeiten.
Die Ergebnisse werden in den beiden Ausschüssen Bau- und Planungsausschuss und Ausschuss für Soziales und Integration des Hessischen Städtetages, nach fachlicher Vorberatung in den entsprechenden Arbeitsgemeinschaften und Arbeitskreisen beraten.
Man hat einige Sofortmaßnahmen für Hessen beschlossen:
- Überarbeitung Mustersatzung Stellplätze
(wird nicht weiter verfolgt, der HStT macht aber einen Erfahrungsaustausch und das Land denkt über einen Workshop nach) - Handreichung Nachverdichtung
(Vorarbeiten, HStT-Gremienvorbehalt) - Ergänzung soziale Wohnraumförderung
(Auslaufen und Evaluation der bestehenden Richtlinien wird abgewartet, HStT sammelt bereits Kritik und Überarbeitungsbedarf, Änderungsvorschläge) - Identifizierung und Quantifizierung der Wohnraumbedarfe
IWU-Gutachten vom 20.05.2016 (Auswertung läuft) - Genossenschaften fördern
(Städte wollen dies, Genossenschaften wollen aber die Vergabe preiswerter Grundstücke und Erbpachtzinsproblematik; HStT fordert wenigstens Landesfinanzierung der entsprechenden Beratung) - Vergabe von Grundstücken
(Konzept des Asylkonvents wird ausgewertet)
Materialien, Wohnraumbedarfsprognosen und vieles mehr finden Sie auch unter: https://umwelt.hessen.de/klima-stadt/allianz-fuer-wohnen-hessen
Die Homepage der Baulandoffensive finden Sie unter: https://www.bauland-offensive-hessen.de/
Materialien
- Bündnispapier
- Übersicht Themenschwerpunkte
- Handlungsempfehlungen Bund vom 27.11.2015
- Abschlussbericht Bund vom 09.03.2016
- 10-Punkte-Programm Wohnungsbau-Offensive BUND vom 12.04.2016
- Sofortmaßnahmen HESSEN
- Ergebnisse des Arbeitsprozesses
- BMUB-Vorschläge zum Bau von Flüchtlingswohnheimen - Stand: 15.06.2016
- Wohnraumbedarfsprognosen für die Regionen Nord - Mitte - Süd (Stand: Frühjahr 2017)
- Wohnraumförderprogramme in der Übersicht und Präsentation des Landes
- Masterplan Wohnen HESSEN - Stand: 27.10.2017
- Wohnrauminvestitionsprogrammgesetz (WIPG) - LT-Drucks. 19/6157
Ergebnisse
- Protokoll der konstituierenden Sitzung vom 29.9.2015
- Protokoll der AG Bedarfe vom 10.11.2015
- Protokoll der AG Recht vom 25.11.2015
- Protokoll der AG Flächen vom 2.12.2015
- Protokoll der AG Bedarfe vom 27.01.2016
- Protokoll der AG Recht vom 10.02.2016
- Protokoll der AG Flächen vom 04.02.2016
- Protokoll der Allianz vom 23.03.2016
- Protokoll Projektgruppe "Fachforen" vom 28.06.2016
- Protokoll der Allianz vom 16.11.2016
- Protokoll der Allianz vom 06.03.2018
Termine
- 10.11.2015, 09:00 Uhr: AG Bedarfe, Wiesbaden
- 25.11.2015, 14:00 Uhr: AG Recht, Wiesbaden
- 02.12.2015, 09:00 Uhr: AG Flächen, Wiesbaden
- 11.12.2015, 09:00 Uhr: Telefonkonferenz der HStT-Vertreter
- 27.01.2016, 09:00 Uhr: AG Bedarfe, Wiesbaden
- 04.02.2016, 09:00 Uhr: AG Flächen, Wiesbaden
- 10.02.2016, 14:00 Uhr: AG Recht, Wiesbaden
- 23.03.2016, 10:00 Uhr: Plenumssitzung Allianz, Wiesbaden
- 23.06.2016, 13:30 Uhr: Fachgruppe "Modellprojekte"
- 28.06.2016, 13:30 Uhr: Fachgruppe "Fachforen"
- 30.06.2016, 10:00 Uhr: Fachgruppe "Anlauf-/Koordinierungsstelle"
- 16.11.2016, 10:00 Uhr: Plenumssitzung Allianz, Wiesbaden
- 09.05.2017, 10:00 Uhr: Infoveranstaltung Wohnraumförderung Süd, WI
- 12.05.2017, 10:00 Uhr: Infoveranstaltung Wohnraumförderung Mitte, WI
- 21.06.2017, 10:00 Uhr: Infoveranstaltung Wohnraumförderung Nord, Fritzlar
- 19.09.2017, 10:00 Uhr: Workshop "Stellplatzsatzung", Wiesbaden
- 14.09.2017, 10:00 Uhr: Plenumssitzung Allianz, Wiesbaden
- 06.03.2018, 10:00 Uhr: Plenumssitzung Allianz, Wiesbaden.
Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert am 27.03.2018.
Fehlbelegungsabgabe
Grundlegendes
Mit dem am 10. Dezember 2015 in Kraft getretenen Gesetz über die Erhebung einer Fehlbelegungsabgabe in der öffentlichen Wohnraumförderung (Fehlbelegungsabgabe-Gesetz – FBAG) vom 30. November 2015 (GVBl. S. 525) hat der Landesgesetzgeber die Abgabepflicht von Mietern von Sozialwohnungen und sonstigen Nutzungsberechtigten, die eine Wohnung nicht nur vorübergehend benutzen (Wohnungsinhaber), und deren Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen überschreiten, wieder eingeführt. Damit kommt das Land einer Forderung des Hessischen Städtetages nach.
In einigen Gemeinden muss die Fehlbelegungsabgabe nicht erhoben werden. Diese Gebietskörperschaften ergeben sich aus der Anlage zur Verordnung zur Bestimmung der zur Erhebung der Fehlbelegungsabgabe nicht verpflichteten Gemeinden (Nichterhebungsverordnung) vom 21. Juni 2016 (GVBl. S. 77), in Kraft getreten am 1. Juli 2016.
Die Richtlinie zur Durchführung des Fehlbelegungsabgabe-Gesetzes ist am 15. August 2016 im Staatsanzeiger für das Land Hessen veröffentlicht worden (StAnz. 2016, Nr. 33, S. 860-867)
Materialien
- Fehlbelegungsabgabe-Gesetz
- Nichterhebungsverordnung
- Richtlinie zur Durchführung des Fehlbelegungsabgabe-Gesetzes (StAnz. 2016 S. 860 ff.)
- Häufig gestellte Fragen und Antworten – Stand 15.2.2017
- Sachstand zur Umsetzung des Fehlbelegungsabgabe-Gesetzes in Hessen - LT-Drucks. 19/5339 - 30.11.2017
Gremienbeschlüsse
Termine
- Fortbildung "Grundwissen FBAG", 8.3.2017, ganztags, Wiesbaden, HdkS
Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert am 22.12.2017.
Termine
23.04.18 | 10:00 Uhr
AK Beteiligungssteuerung
Wiesbaden
24.04.18 | 09:30 Uhr
AG Rechnungsprüfung (2-tägig 24./25.4.2018)
Alsfeld
25.04.18 | 10:00 Uhr
AG Soziales
Kassel
26.04.18 | 10:00 Uhr
AG Planung
Limburg a. d. Lahn
08.05.18 | 10:00 Uhr
AG Kultur
Bad Homburg v. d. H.
16.05.18 | 10:00 Uhr
AG Hochbau
Marburg
17.05.18 | 10:00 Uhr
Ausschuss für Bau und Planung
Eltville