1,2 Milliarden Euro Gewerbesteuerausgleich – wie verteilen?

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Finanzen
01 Jul
Mittwoch, 1. Juli 2020
Die hessischen Städte und Gemeinden erwarten für das Jahr 2020 einen Gewerbesteuerausgleich in Höhe von 1,2 Mrd. Euro. Das hilft, beseitigt aber die finanziellen Folgeschäden der Corona-Krise bei weitem nicht.

Die schlechte Nachricht: Die hessischen Kommunen werden nach der Mai-Steuerschätzung 2020 mehr als 1,2 Milliarden Euro weniger an Gewerbesteuer in ihren Kassen vorfinden als sie nach der Steuerschätzung im Oktober 2019 erwarten durften.

Die gute Nachricht: Bund und Land werden diesen im Mai 2020 errechneten Steuerausfall etwa je zur Hälfte, in der Summe also zu 100 Prozent komplett ersetzen. Das lässt den Kommunen Luft zum Atmen im Corona-Jahr 2020. Ohne die Ersatzleistungen aus Berlin und Wiesbaden würden die hessischen kommunalen Haushalte in nahezu allen Städten noch massiver einbrechen. An eine gesetzesgemäße Haushaltsführung wäre kaum zu denken. Als Motor zur Ankurbelung der geschwächten Wirtschaft fielen die Kommunen komplett aus.
Wie gut die Nachricht am Ende wirklich ist, wird sich zeigen. Noch wissen wir nicht, ob die erneute Steuerschätzung Mitte September 2020 die Mai-Steuerschätzung bestätigt oder die städtischen Steuerverluste womöglich noch höher ausfallen als im Mai 2020 schon erwartet. Noch ist unklar, ob die Steuerverluste für hessische Kommunen überproportional im Vergleich zu anderen Flächenländern ausfallen.  Noch laufen Gespräche darüber, wie das Land die Mittel verteilen wird. Soll das Geld schnell kommen, dafür pauschal und ungenau, weil zum Beginn des zweiten Halbjahres 2020 niemand exakt errechnen kann, welche Verluste die einzelne Gemeinde im Gesamtbild des Jahres 2020 haben wird? Oder sollen die Mittel soweit nur möglich die realen Verluste des Jahres 2020 ausgleichen, selbst wenn die Städte dann länger auf die Ersatzleistungen warten müssten?
Klar ist auch im besten Fall, dass die finanziellen Corona-Schäden allein mit dem Gewerbesteuerersatz nicht beseitigt sind. Verluste bei der Einkommensteuer, massive Einnahmeverluste bei städtischen Einrichtungen, tiefe Löcher in den Etats bei Gesundheit, Sozialem und ÖPNV: Die kommunalen Haushalte stehen trotz großer Hilfe „von oben“ deutlich schlechter da als zu Beginn des Haushaltsjahres erwartet. Das liegt auch daran, dass Bund und Land noch nicht geklärt haben, wieweit sie auch bei der Beseitigung der Finanzschäden in den Folgejahren ab 2021 den Kommunen unter die Arme greifen wollen.

Immerhin zeichnet sich auch über den Gewerbesteuer-Ersatz hinaus ein durchaus nicht gewöhnliches Entgegenkommen des Bundes ab. Die großen Einschläge im Bereich der ÖPNV-Sanierung sollen wohl nicht vollständig, aber zu gehörigem Anteil ausgeglichen werden. An der Finanzierung der Grundsicherung für Arbeit – bekannt als „SGB II oder „Hartz IV“ – wird sich der Bund dauerhaft in der Zukunft nicht mehr nur zur Hälfte, sondern zu 75 Prozent beteiligen.
Zwar kommen Hilfen bei ÖPNV und SGB II unmittelbar nur den Kreisen, also den kreisfreien Städten und Landkreisen zugute. Mittelbar sollten aber auch die kreisangehörigen Städte davon profitieren, weil der Finanzbedarf der Landkreise abnimmt und die Kreisumlage deshalb künftig eher sinken als steigen müsste.

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