Änderungsvorschläge zur Verfassung und Mitfinanzierung von Kinderbetreuung und Hessenkasse gefordert

Bild: Stadt Frankfurt am Main

Städtetag
12 Mär
Montag, 12. März 2018
In der Sitzung seiner Spitzengremien in Bad Homburg v. d. Höhe hat der Hessische Städtetag wichtige Entscheidungen zu Gesetzesvorhaben der Landesregierung getroffen.

"Wir bedauern, dass die Fraktionen des Hessischen Landtages die kommunalen Forderungen nicht aufgegriffen haben. Zwar finden sich durchaus unterstützenswerte Änderungen in den Gesetzentwürfen", sagt der Präsident des Hessischen Städtetages Bürgermeister Uwe Becker aus Frankfurt am Main nach der Sitzung. "Wir fordern aber den Gesetzgeber auf, gegenüber der Bevölkerung nicht den Eindruck zu erwecken, dass durch die Ergänzung von Staatszielen in der Hessischen Verfassung subjektive Rechte gegenüber den Städten und Gemeinden geschaffen würden."

Auch das Hessenkassegesetz führt bei den Städten nicht zu Begeisterungsstürmen: "Der Hessische Städtetag lehnt es ab, die Hessenkasse über eine Gewerbesteuerumlage – insgesamt 1,8 Milliarden Euro in 30 Jahren – zu finanzieren", so Becker weiter. "Der Hessische Städtetag wendet sich diesbezüglich auch gegen die Absicht der Koalition, das Sondervermögen für 'sonstige kommunale Zwecke' zu verwenden, die mit der Hessenkasse nichts zu tun haben. Der Hessische Städtetag fordert vielmehr, die kommunalen Finanzierungsanteile stattdessen so zurück zu nehmen, dass Überschüsse erst gar nicht entstehen."

Die Verantwortlichen sollen nach dem Willen der Städte die Liquiditätsstrategie der Hessenkasse in der Weise ausrichten, dass Zufluss und Abfluss der Mittel zeitlich geordnet das Entstehen von liquiden Mitteln bei der Hessenkasse ausschließen oder allenfalls für notwendige kurze Zeit zulassen.
Auch mit den geplanten Elterngebührenfreistellungen beschäftigten sich die Spitzengremien. Präsident Becker: "Entscheidungen des Landes dürfen nicht zulasten der kommunalen Haushalte und damit zulasten der kommunalen Selbstverwaltung gehen. Dem heute tagenden Sozialausschuss des Hessischen Landtages muss klar sein: im Bereich der Kinderbetreuung erwarten die Städte vom Land Hessen eine finanzielle Beteiligung in nennenswerter Höhe, d. h. mindestens ein Drittel der kompletten Betriebs- und Investitionskosten und eine Dynamisierung der auf das einzelne Kind bezogenen Pauschalen."

Eindeutig feststellbar ist, dass durch immer weitergehende Maßgaben des Bundes- und Landesrechtes die Kosten für wachsende Qualität der Kinderbetreuung bei gleichzeitig sinkendem Gestaltungsspielraum der kommunalen Ebene überproportional steigen. Von den Investitionskosten pro Platz zwischen 15.000 und 28.000 Euro übernimmt der Bund etwa ein Drittel. Den Rest finanzieren die Kommunen. Von den monatlichen Betriebskosten zwischen 1.800 und 5.000 Euro übernimmt der Bund keine Kosten und das Land Hessen durch Grund- und Schwerpunktpauschalen etwa ein Fünftel. Den Rest tragen wieder die Städte und Gemeinden.

Aus aktuellem Anlass stand auch das Thema 'Diesel-Fahrverbote' auf der Tagesordnung. "Die Städte erwarten von der Automobilindustrie, dass sie Diesel-Pkw zeitnah nachrüsten. Die Städte tun alles, um Fahrverbote zu vermeiden", so Becker. "Lösen müssen das Problem zu hoher Stickoxid-Werte die Autohersteller, damit Fahrverbote vermieden werden können. Sie sind Hauptverursacher und müssen jetzt endlich handeln. Wir müssen wissen, was die Software-Updates bringen. Wenn das nicht reicht, muss die Autoindustrie zu Hardware-Nachrüstungen für ältere Dieselautos verpflichtet werden und diese auch bezahlen. Es kann nicht sein, dass die Städte über Fahrverbote in einzelnen Straßen das ausbaden sollen, was die Automobilindustrie verursacht hat."

Die Städte erwarten in diesem Zusammenhang von Bund und Ländern ein einheitliches Vorgehen.

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