AG MITTE erwartet Senkung des Kreisumlagehebesatzes
Die Mitglieder der AG MITTE haben sich unter Leitung des Stellvertretenden Vorsitzenden Bürgermeister Michael Merle aus Butzbach anlässlich ihrer Sitzung dafür ausgesprochen, dass ihre jeweiligen Landkreise den Kreisumlagehebesatz 2017 senken.
Die Mitglieder der AG MITTE haben sich unter Leitung des Stellvertretenden Vorsitzenden Bürgermeister Michael Merle aus Butzbach anlässlich ihrer Sitzung dafür ausgesprochen, dass ihre jeweiligen Landkreise den Kreisumlagehebesatz 2017 senken. Grund dafür sind ihre gestiegenen Kreisschlüsselzuweisungen, der massive, aus mehreren Ursachen rührende Aufwuchs ihrer Umlagegrundlagen und die zusätzlichen Zuweisungen des Bundes für die Kosten der Unterkunft im Rahmen der Kreisaufgaben für das Sozialgesetzbuch – SGB II.
Klar ist für die Bürgermeister der AG MITTE zudem, dass sie standardisierte Verfahren benötigen, um nach allgemeinen und möglichst einfachen Kriterien die Festsetzung der Hebesätze für Kreis- und Schulumlage überprüfen zu können. Die Bürgermeister halten die Deckelung der Kreis- und Schulumlage für das richtige Mittel. Sollte die Deckelung fallen, bereitet ihnen dies große Sorge.
Der gastgebende Bürgermeister Dillenburgs Michael Lotz wies auf eine besondere Situation der Schutzschirmkommunen hin. Gelänge es ihnen, wie jetzt in Dillenburg im ersten Schritt der Fall, dreimal hintereinander einen ausgeglichenen Jahresabschluss vorzulegen, seien sie aus den Schutzschirm-Verpflichtungen entlassen. Dies gelinge aber nur, wenn sie auch das Testat der Rechnungsprüfer hätten. „Die Rechnungsprüfungsämter der Landkreise sind gefordert, die Schutzschirmkommunen zeitnah zu prüfen. Eine Entlassung aus dem Schutzschirm darf nicht an fehlender Prüfung scheitern.“
Bei der Gewährung verkaufsoffener Sonntage verfährt das Land Rheinland-Pfalz anders als das Land Hessen: Statt einer Allgemeinverfügung werden dort Rechtsverordnungen von den Kommunen erlassen. Limburgs Erster Stadtrat Michael Stanke: „Dies schafft eine Wettbewerbsverzerrung zu Lasten des grenznahen hessischen Einzelhandels.“
Froh sind die AG-Mitglieder, wenn die Landesregierung ein gar zu alltägliches Problem besser löst als bisher vorgesehen: Die Toilettenpflicht für Gaststätten dürfe nicht nur dort gelten, wo alkoholische Getränke ausgeschenkt werden. Und noch einmal die Gaststätten: Die Bürgermeister sprechen sich für eine längere Sperrzeit zwischen zwei und sechs Uhr aus – aber nur, wenn die Städte gestalten und die Sperrzeit nach örtlichem Bedarf auch kürzer festsetzen dürfen.
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