AG Nord drängt auf Umsetzung der Städtetagsforderungen im Asylbereich

Bürgermeister Alexander Heppe, Eschwege, Vorsitzender der AG Nord - Foto: Doris Büschel

Soziales
20 Okt
Dienstag, 20. Oktober 2015
In ihrer Sitzung am 15. Oktober 2015 in Borken hat die regionale Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeister im Norden des Landes die Umsetzung der Forderungen des Hessischen Städtetages gegenüber dem Land angemahnt.

Der Vorsitzende, Bürgermeister Alexander Heppe aus Eschwege, fasst zusammen: „Wir brauchen endlich eine bessere Abstimmung und Informationspolitik in der Flüchtlingsfrage, der Informationsfluss von Regierungspräsidium (RP) zu Landkreisen und insbesondere von Kreisen zu den kreisangehörigen Städten und Gemeinden muss besser werden. Zwar ist die Zuteilung und Unterbringung Aufgabe von RP und Kreisen, die Aufgaben der Integration jedoch erfolgt in unseren Städten. Um dies zu bewältigen, benötigen wir einen zeitlichen Vorlauf, um organisieren zu können.“

Gefordert hat der Hessische Städtetag auch: Bürokratieabbau und Senkung von Standards, Fristverlängerung bei Investitionsprogrammen und Schieben weniger wichtiger staatlicher Aufgaben.

Die Städte müssen finanziell, materiell und personell so ausgestattet werden, dass die Aufgabe der Flüchtlingsunterbringung und Integration auch künftig geleistet werden kann. Dies betrifft insbesondere den Bereich der Kinderbetreuung, da viele Kinder vor Gewalt und Terror zu uns fliehen. Bei diesen besonders Schutzbedürftigen müssen wir uns besonders anstrengen, sie frühzeitig zu integrieren.

Um die gewünschte dezentrale Unterbringung in Wohnungen gewährleisten zu können, müssen kurzfristig und unbürokratisch Mittel bereitgestellt werden, damit Bestandsimmobilien saniert werden können. Die derzeitige Situation stellt auch eine Chance dar, unsere Innenstädte baulich aufzuwerten und den jahrelangen Sanierungsstau zu beseitigen, anstatt Menschen, die unsere Hilfe benötigen, weiter in Zelten und Containern unterzubringen.

Die AG Nord beschäftigte sich darüber hinaus auch mit dem Gleichstellungsgesetz. Hier stellen sich die Bürgermeister auf den Standpunkt, dass vor allem in kleinen und mittleren Städten die parallele Aufgabenwahrnehmung der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten als auch einer Position in der Personalvertretung / dem Personalrat durchaus möglich, geübte Praxis und auch weiterhin erlaubt sein sollte. Der Gesetzentwurf ordnet die Frauenbeauftragte der Dienststelle zu, gibt ihr sogar ein eigenes Planungsrecht, gleichwohl soll sie nicht in der Personalvertretung tätig sein.

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