Altschuldenregelung auf Bundesebene gefordert

Oberbürgermeister Christian Geselle, Kassel - Foto: Stadt Kassel

Finanzen
21 Nov
Donnerstag, 21. November 2019
Finanzthemen bestimmten die heutige Sitzung des Präsidiums des Hessischen Städtetages in Fulda.

Das Präsidium des Hessischen Städtetages hat in seiner heutigen Sitzung in Fulda die Hessische Landesregierung aufgefordert, sich positiv zu einer Altschuldenregelung auf Bundesebene zu stellen mit der Maßgabe, dass daran auch die nach wie vor mit Kassenkreditfolgelasten beschwerten hessischen Kommunen einen Vorteil haben.

Präsident Christian Geselle, Kassels Oberbürgermeister, dazu: "Wir fordern aber nicht nur etwas, sondern unterbreiten auch die Lösung: Wenn sich der Bund u.a. an den Kosten der Unterkunft (KdU) mit 75 Prozent des Bedarfs beteiligt, trägt er wesentlich zur Verhinderung einer Neuverschuldung bei. Eine solche Maßnahme würde die kreisfreien Städte und Landkreise erheblich entlasten. Die Landkreise müssen dann diese Entlastung nur an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden weitergeben, indem sie die Kreisumlage entsprechend absenken."

Die im Hessischen Städtetag versammelten Städte sehen darin auch eine nachhaltige Lösung. Geselle: "Da die hessischen Landkreise im bundesweiten Vergleich einen ziemlich hohen Aufwand für die Kosten der Unterkunft leisten, wäre eine Entlastung des Bundes auf diesem Feld in ihrem Interesse und mit Blick auf die Neuschuldenvermeidung eine nachhaltige Lösung."

Auch in anderen Handlungsfeldern sieht das Präsidium des Hessischen Städtetages den Bund neben dem Land gleichermaßen gefordert. Geselle: "Es kann nicht sein, dass der Bund uns in den Büchern des Sozialgesetzbuches immer neue Ansprüche und Lasten auferlegt, aber z.B. weder im Bereich Integrationskosten noch im Bereich Eingliederungshilfe noch im Bereich Kinderbetreuung nennenswerte Finanzierungsanteile bereitstellt."

Nach Auffassung der Städte müssen sich Bund und Länder stärker und nachhaltiger an den Investitions- und Betriebskosten zur Schaffung von Plätzen in der Kindertagesbetreuung vom 1. bis zum 10. Lebensjahr beteiligen. Geselle: "Ein gerade in Rede stehender Schulkinderbetreuungsanspruch im Achten Buch Sozialgesetzbuch ist faktisch schlicht nicht umsetzbar. Das wissen wir heute schon. Wir haben weder Plätze noch Fachkräfte. Den Jugendhilfeträgern drohen schon jetzt Klagen in Millionenhöhe für Ersatzangebote. Da die Städte schon mehr als 75 Prozent der Betreuungskosten übernehmen, sind Bund und Land am Zuge, sich angemessen an dem Kostenaufwand der Kommunen dauerhaft zu beteiligen."

Im Bereich der Flüchtlingsaufnahme hat sich das Präsidium des Hessischen Städtetages für die im Dezember anstehenden Spitzengespräche mit Finanz- und Sozialminister klar positioniert. Geselle: "Die Anpassung der großen Pauschale auf 1.800 Euro in der 1. Kategorie wird klar angestrebt. Die Kosten sind nachweisbar belegt. Zudem muss der Grenzwert von derzeit 10.000 Euro, ab dem Gesundheitskosten durch das Land erstattet werden, auf 5.000 Euro herabgesetzt werden. Die Kosten für die gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Menschen sind immens. Hier brauchen wir dringend eine Entlastung."

Zudem bietet das Präsidium des Hessischen Städtetages dem Land eine Lösung hinsichtlich der Integrationskosten im Verhältnis Land-Kommunen an: Statt der kleinen Pauschale sollte eine einmalige Summe von 4.500 Euro für jeden zugewiesenen Flüchtling gezahlt werden. Die weiteren Kosten sollen wie bereits vereinbart über die Regelsysteme an die zuständigen Gebietskörperschaften gehen. Geselle: "Hier unterstützen wir einerseits das Land gegenüber dem Bund, auch hier seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Andererseits bieten wir dem Land planbar eine Entlastung bei bürokratischen Verfahren sowie eine Finanzierung seines im Entstehen befindlichen Hessischen Integrationsgesetzes an."

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