Anhörung am 23.08.2017 im Landtag: Städtetag sieht Programm für den Schulbau positiv

Die neue Verteilung nach Aufstockung um rund 15 Mio. Euro je Schüler folgt aus der Grafik. Quelle der Daten: HMdF; HKM; HSL; Berechnung und Zeichnen der Grafik: HStT

Finanzen
23 Aug
Mittwoch, 23. August 2017
Ein positives Votum gibt der Hessische Städtetag zu dem heute im Landtag zur Anhörung stehenden Schulbauinvestitionsgesetz. Dies gilt auch für die Aufstockung der Mittel um rund 15 Mio. Euro hessischer Landesmittel. Das Hessische Finanzministerium empfiehlt diese Aufstockung, um nicht wegen bestimmter Vorgaben des Bundes Elemente der beabsichtigten Finanzverteilung zurücknehmen zu müssen.

Wird das Gesetz entsprechend verabschiedet, ermöglichen Bund und Land den hessischen Kommunen einen kräftigen Investitionsschub in Hessens Schulinfrastruktur. Die städtische Bildungslandschaft wird dadurch gestärkt.

So positiv es ist, wenn der Bund mithilft, in Hessen entstandenen kommunalen Investitionsstau zu beseitigen: Es ist nicht zielführend, wenn der Bund sein finanzielles Engagement dazu nutzt, den Verteilungsspielraum der Länder einzuengen.

Positiv ist, dass das Land zusätzlich zum Bundesprogramm ein eigenes Landesprogramm auflegt und die Finanzierung des kommunalen Eigenanteils in beiden Programmen mit Zinsübernahme/Zinshilfen unterstützt. Seine Zinshilfen nicht gerechnet zahlt das Land so rund 70 Mio. Euro, der Bund rund 330 Mio. Euro. Einmalig helfen Bund und Land damit den hessischen Schulträgern mit rund 400 Mio. Euro plus Zinshilfen.
Insgesamt umfasst das Programm rund 535 Mio. Euro, von denen die Schulträger-Kommunen aber 25 Prozent, also rund 135 Mio. Euro, aus eigener Tasche einspeisen müssen.

Knapp 330 Mio. Euro schickt der Bund nach Hessen, um als finanzschwach bezeichneten Kommunen Investitionen in deren Schulen zu ermöglichen. 55 Mio. Euro legt das Land noch einmal als Tilgungshilfe obenauf, um auch jenen sechs Schulträgern zu helfen, die nicht als „finanzschwach“ zu betrachten sind.

Von diesen Mitteln profitieren die hessischen Schulträger mit Ausnahme der Städte Frankfurt, Wiesbaden, Marburg und Kelsterbach. Diese vier Städte sind nach Auffassung nicht „finanzschwach“ und erfüllen daher nicht die Vorgaben  des Bundes für die Verteilung seiner Schulbauinvestitionsmittel.



Die neue Verteilung nach Aufstockung um rund 15 Mio. Euro je Schüler folgt aus der Grafik.


Finanzschwäche nicht mit Finanzertragsschwäche gleichsetzen


Gegenüber dem Bund ist kritisch anzumerken: Nach seinen Vorgaben gelangen die Investitionsmittel nicht immer zielgenau dorthin, wo Schülerzuwachs zu erwarten steht. Finanzschwäche darf nicht mit Finanzertragsschwäche gleichgesetzt werden.

Immerhin hat der Bund mit seinem Schulbauinvestitionsprogramm noch anerkannt, dass hohe Kassenkredite als Zuweisungskriterium für „Finanzschwäche“ zu werten ist. So haben die hessischen Kommunen angesichts ihrer hohen kommunalen Kassenkredite einen adäquaten Anteil an den Bundesmitteln bekommen.
Dennoch: Wären die ursprünglichen engmaschigen Vorgaben des Bundes zum Zuge gekommen, so wäre eine nicht mehr zu vertretende Schieflage bei der innerhessischen Verteilung der Schulbaumittel die Folge gewesen. Das Land hat erreicht, dass es mit wenigen Ausnahmen allen hessischen Schulträgern Schulbauinvestitionen zuweisen konnte. Wie immer das Land „Finanzschwäche“ definiert hätte: Auf sämtliche hessische Schulträger hätte es das Kriterium nicht anwenden dürfen.

Wenn der Landtag sieben der insgesamt 32 Schulträgerkommunen – neben den genannten Städten noch die Landkreise Hochtaunus, Main-Taunus und Groß-Gerau – von der Bundesförderung ausnimmt, kann man ihm daraus kaum einen Vorwurf machen.

Hinzu kommt, dass das Finanzministerium auch für die nicht vom Bund begünstigten Kommunen eine Landeslösung bereit hat. Rund 70 Millionen Euro gibt das Land aus eigenem Haushalt. Zwar bekommen die begünstigten Kommunen nur ein Darlehen, der Betrag von Mio. Euro kennzeichnet aber den Darlehensanteil, für den das Land eine Tilgungszusage unterbreitet.

Frankfurt, Wiesbaden und Marburg bekommen eine Landesförderung. Für die Stadt Kelsterbach soll ihr Landkreis seine Mittel quotal 1:1 an die Stadt auskehren. Die rund 1300 Schüler der Stadt Kelsterbach sind deshalb dem Landkreis Groß-Gerau zugerechnet worden.

Zugrunde liegende Schülerzahlen

Das Land hat öffentlich kundgetan, mit welchen Beträgen es die einzelnen Kommunen bedenkt. Unserem Wunsch, die vom Land zugrunde gelegten Schülerzahlen zu vermitteln, ist das Finanzministerium nachgekommen. So konnte die Geschäftsstelle des Hessischen Städtetages die durch die Zuweisungen an die Schulträger auszureichenden Mittel je Schüler bestimmen. Mit der Maßgabe zu beachtender Bundeskriterien dürfen wir die auf den einzelnen Schüler/ einzelne Schülerin bezogenen Zuweisungen als ausgewogen bezeichnen.

 

 

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