Auszahlung der Mittel aus dem Straßenprogramm Winterschäden
Die Landesregierung hat mit der Auszahlung der Mittel aus dem Straßenprogramm Winterschäden begonnen.
Die Mittel aus dem Sonderprogramm Winterschäden können zur Beseitigung von Winterschäden an Straßen und Radwegen, die in der Baulast der jeweiligen Stadt oder Gemeinde stehen, eingesetzt werden.
Die Kommunen müssen die zweckentsprechende Verwendung der Mittel bis spätestens 31.12.2011 gegenüber dem Hessischen Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen bestätigen.
Kein Refinanzierungsverbot
Da es sich bei den Mitteln um besondere Finanzzuweisungen handelt, kommt das Refinanzierungsverbot nach Auskunft des Finanzministeriums naturgemäß nicht in Betracht. Das bedeutet, dass die Mittel auch für solche Maßnahmen verwendet werden können, die im Jahr 2011 bereits durchgeführt wurden.
Verbuchung
Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat die Verbuchung der Mittel per Erlass geregelt.
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